KUNDENREFERENZEN

REFERENZEN

Sie möchten eine komplexe Fachübersetzung im Bereich Recht / Wirtschaft aus dem Spanischen ins Deutsche oder umgekehrt in Auftrag geben und vor der Beauftragung gern mehr über meine Arbeit erfahren? Lesen Sie hier die Stimmen meiner Stammkunden.


Für juristische Übersetzungen ins Deutsche ist Frau Schneider meine verlässlichste Ansprechpartnerin.
Als spanische Rechtsanwältin und auch wie sie vereidigte Übersetzerin für Spanisch weiß ich genau, was für eine gute und präzise Übersetzung erforderlich ist, nämlich zum einen fundierte Kenntnisse beider (!) Rechtsordnungen und zum anderen ein ausgeprägtes sprachliches Feingefühl. 
Beides hat Frau Schneider ohne Zweifel, und zwar auch die Fähigkeit, sich für ihre Arbeit zu begeistern und stets die höchste Qualität anzustreben.

Elena Sotres Zapatero
Abogada (Rechtsanwältin, Spanien)
Ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache
Traductora Jurada (MAEC)

Die Übersetzungen wurden sehr schnell und zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Sehr gute und angenehme Kommunikation.

MERO-TSK International
www.mero.de

Frau Schneider fertigt seit mehreren Jahren regelmäßig beglaubigte Übersetzungen aus dem Spanischen ins Deutsche der Schadensverläufe von KFZ-Versicherungen meiner spanischsprachigen Kunden an. Sowohl ich als auch meine Kunden sind mit der Qualität, dem Preis und der Abwicklung stets voll und ganz zufrieden und können die Dienstleistungen von Frau Schneider umfassend empfehlen.

Boris Velasco Moreno
unabhängiger Finanzberater
Consilium AG

www.consilium-velasco.de

Frau Schneider kann ich für komplexe wirtschaftsrechtliche Übersetzungen aus dem Spanischen jederzeit empfehlen. Sie ist sehr angenehm im fachlichen Austausch und arbeitet auch unter Druck stets pünktlich!

Johannes Pitsch
Rechtsanwalt
Spanish Desk
RWP Rechtsanwälte Düsseldorf

„Liebe Frau Schneider, erneut danken wir Ihnen für eine sehr zeitnahe, wie immer qualitativ hochwertige und ebenfalls insbesondere preislich ausgewogene Dienstleistung, mit einer stetigen Empfehlung unsererseits gegenüber Dritten, nach einigen Jahren der regelmäßigen Zusammenarbeit.“

Kanzlei Erbenkontor – Osnabrück

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