Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage im Ausland

(Wichtiger Hinweis: Hier finden Sie allgemeine Infos zur Beantragung polizeilicher Führungszeugnisse zur Vorlage im Ausland und deren beglaubigte Übersetzung. Diese Infos habe ich für Sie als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin zusammengestellt. Dies ist nicht die Webseite des Bundesamts für Justiz oder des Auswärtigen Amtes. Ich kann Ihnen weder per Mail noch telefonisch Auskunft zu Ihren Bestellungen von Führungszeugnissen geben, da ich nicht im BJ und nicht im AA tätig bin.)

Zur Beantragung eines Visums in lateinamerikanischen Ländern (beispielsweise in Argentinien, Bolivien, Chile, Costa Rica, der Dominikanischen Republik, Ecuador, Kolumbien, Mexiko, Peru oder Uruguay) fordert die zuständige Botschaft oder Auslandsvertretung des jeweiligen Landes den Antragsteller des Visums gewöhnlich auf, ein Führungszeugnis vorzulegen. Dabei kann es sich unter Umständen auch um ein erweitertes Führungszeugnis (umgangssprachlich auch polizeiliches Führungszeugnis) handeln.

Wo beantrage ich das Führungszeugnis zur Vorlage im spanischsprachigen Ausland?

Zuständig für die Ausstellung des Führungszeugnisses ist das Bundesamt für Justiz BfJ – Startseite (bundesjustizamt.de). Die Antragstellung erfolgt über diese Seite mit einem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel (die elektronische Funktion muss freigeschaltet sein).

Wenn Sie keinen elektronischen Personalausweis haben, können Sie das Zeugnis persönlich oder postalisch bei deiner zuständigen Meldebehörde beantragen. Dazu empfehlen wir, auf der Seite des Bürgeramts deiner Stadt den entsprechenden Service aufzurufen und zu schauen, ob Sie einen Termin brauchen oder einen postalischen Antrag einreichen können.

Das Führungszeugnis kann übrigens auch an eine Anschrift außerhalb Deutschlands geschickt werden.

Brauche ich für mein Führungszeugnis zur Vorlage in einem spanischsprachigen Land eine Apostille?

Ja, Führungszeugnisse, die bei den Botschaften lateinamerikanischer Länder vorgelegt werden, müssen eine Auslandsbeglaubigung/Endbeglaubigung aufweisen. Je nach Land handelt es sich dabei um eine Apostille oder eine Legalisation. Aktuell sind alle Länder dem Haager Übereinkommen beigetreten, wobei jedoch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik ein Veto eingelegt wurde. Daher muss für die Dominikanische Republik eine Legalisation und für alle anderen Länder eine Apostille eingeholt werden.

Wie und wo bekomme ich die Apostille?

Sie können einen Antrag auf Überbeglaubigung entweder gleichzeitig mit dem Führungszeugnis selbst oder nachträglich unter Vorlage des Originalführungszeugnisses stellen.

Die Gebühr für die Überbeglaubigung beträgt 25,00 Euro je Führungszeugnis (erhoben per Nachnahme) und ist zusätzlich zu der Gebühr für die Erteilung des Führungszeugnisses zu entrichten.

Wenn Sie den Antrag auf Überbeglaubigung nicht gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der zuständigen Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz gestellt haben, haben Sie auch die Möglichkeit, die Überbeglaubigung durch persönliches Erscheinen oder schriftlich (unter gleichzeitiger Übersendung des Originalführungszeugnisses) beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Postalische Bestellung einer Apostille für ein Führungszeugnis

Am besten bestellen Sie direkt ein apostilliertes, erweitertes Führungszeugnis. Wenn Sie das vergessen haben, können Sie den Antrag postalisch beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten stellen. Weitere Informationen zur Beantragung der Apostille oder Legalisation finden Sie hier: BVA – Apostillen und Beglaubigungen – Beantragung einer Apostille (bund.de)

Übersetzung des Führungszeugnisses in die spanische Sprach

Wenn Sie das Führungszeugnis dann im Ausland oder bei einer Auslandsvertretung (Botschaft) vorlegen möchten, muss es beglaubigt in die spanische Sprache übersetzt werden. Zur Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers muss die Übersetzung eigentlich noch einmal apostilliert werden. Folgende Botschaften verzichten bei der Visumsbeantragung aktuell jedoch im Einzelfall oft auf diese 2. Apostille: Botschaft von Bolivien, Argentinien und Ecuador. Die Botschaften von Venezuela und Kolumbien fordern erfahrungsgemäß meist die Apostille für die Übersetzung. Um sicherzugehen, empfehlen wir, vor der Übersetzung mit der Botschaft zu klären, ob eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung ins Spanische notwendig ist. Sollte das der Fall sein, können wir uns gern darum kümmern. Plane dafür bitte insgesamt ca. 6-8 Werktage ein.

Kosten für die beglaubigte Übersetzung eines Führungszeugnisses

Die beglaubigte Übersetzung eines Standardführungszeugnisses mit Apostille (inklusive der Pauschale zur Einholung der Apostille für die Übersetzung beim Landgericht) kostet bei mir 69,00€ inkl. UsSt. Führungszeugnisse können aber in ihrem Format abweichen. Für ein genaues Angebot muss ich das Zeugnis daher sehen. Dazu können Sie einen Scan an post@sarah-schneider.eu senden.

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