Beglaubigte Übersetzungen in die spanische Sprache zur Vorlage bei den Behörden in Spanien

Offizielle Übersetzung mit Siegel eines in Spanien von MAEC vereidigten Übersetzers

Beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen ins Spanische, die in Spanien bei den jeweils zuständigen Behörden vorgelegt werden sollen, müssten entweder zur Beglaubigung der Unterschrift des in Deutschland ansässigen Übersetzers apostilliert werden oder direkt von einem in Spanien vereidigten Übersetzer beglaubigt werden. Der in Spanien vereidigte Übersetzer für die Sprachkombination Deutsch > Spanisch muss dabei vom Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación, dem spanischen Außenministerium, kurz “MAEC” beeidigt sein. Nur wenn dies der Fall ist, kann man auf den Schritt der Einholung der Apostille für die Übersetzung verzichten.

Verzicht auf Einholung der Apostille

Keine Apostille zu Zwecken der Auslandsbeglaubigung beim Landgericht einholen zu müssen, hat gleich zwei Vorteile – es spart Geld (25-30€ pro Dokument) und Zeit (8-10 Werktage für die Bearbeitung bei Gericht und den Postversand hin und zurück). Besonders wenn es eilig ist, ist es also von Vorteil, einen Übersetzer zu beauftragen, der wie ich vom spanischen Außenministerium vereidigt ist. Meine Übersetzungen können Sie direkt bei den spanischen Behörden oder Notariaten in Spanien vorlegen, ohne weitere Beglaubigungen vornehmen zu müssen. Dabei sollte Ihr deutsches Original jedoch über eine Apostille verfügen (mehr dazu hier).

Welche Unterlagen sollten zur Vorlage in Spanien von einem in Spanien vereidigten Übersetzer gesiegelt werden?

Wenn Sie notarielle Urkunden in Spanien vorlegen möchten, beispielsweise Vollmachten, Testamente, Kaufurkunden für Immobilien oder andere Vermögensgegenstände, geht es schneller und ist es kostengünstiger, sie von einem in Spanien vereidigten Übersetzer übersetzen und beglaubigen zu lassen. Auch durch Gerichte ausgestellte Unterlagen, wie Erbschein, Urteile, Verfügungen, Beschlüsse, etc. sollten der Einfachheit halber auf diese Weise übersetzt werden. Wichtig ist, notarielle und gerichtliche Urkunden vor der Beauftragung der Übersetzung apostillieren zu lassen, da die Apostille mit übersetzt werden muss. Weiterhin müssen Unterlagen für die Anerkennung von Studien- oder Berufsabschlüssen und Unterlagen zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt zwingend von einem MAEC-Übersetzer angefertigt werden. Darüber hinaus bestehen einige Banken und ggf. ab und an im Rahmen der Darlehensgewährung für den Immobilienkauf in Spanien oder das spanische Finanzamt Hacienda auf Übersetzungen mit MAEC-Stempel – fragen Sie dies ggf. nach.

Wenn Sie ein Unternehmen in Spanien gründen möchten oder Geschäftsunterlagen zur Vorlage bei den spanischen Behörden in die spanische Sprache übersetzen lassen müssen, geht der schnellste Weg ebenfalls über die Übersetzung mit spanischem Stempel. Dabei kann es sich um Handelsregisterauszüge, Transparenzregisterauszüge, Gründungsurkunden, Satzungen, Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten, Steuerbescheinigungen, Zuteilungen der Steuernummern und Unbedenklichkeitsbescheinigungen handeln. Auch hier gilt wieder: erst das Original apostillieren, dann übersetzen.

Ich berate sie gern zur beglaubigten Übersetzung zur Vorlage in Spanien und zu den für Ihr Original notwendigen Apostillen.










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