Sarah Schneider, gerichtlich ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache
Sarah Schneider, ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache

Ihr Übersetzungsbüro

für Spanisch < > Deutsch

Sie suchen nach einem zuverlässigen und kompetenten Übersetzer für Ihre beglaubigte Übersetzung vom Spanischen ins Deutsche oder umgekehrt? Dann sind mein Team und ich bei Sarah Schneider Sprachdienste – Servicios Lingüísticos Ihre Ansprechpartner. Ich bin vom Oberlandesgericht Köln ermächtigte Übersetzerin und vom Landgericht Hannover ermächtigte Übersetzerin. Ich unterstütze Sie mit anerkannten Übersetzungen amtlicher Unterlagen (amtliche Übersetzung) sowie Dokumenten. Meine Übersetzungen können Sie bei den deutschen Behörden oder spanischen bzw. lateinamerikanischen Konsulaten und Botschaften vorlegen.

Meine Übersetzungen werden deutschlandweit von allen Behörden anerkannt. Eine beglaubigte Übersetzung, auch amtliche Übersetzung genannt, kann grundsätzlich von einem ermächtigen Übersetzer angefertigt werden. Diese Übersetzer heißen, je nach Bundesland, auch vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer (im Volksmund auch „beglaubigter Übersetzer“) oder vereidigter Dolmetscher. Sie alle sind staatlich anerkannte Übersetzer.

Für Übersetzungen ins Spanische ist wissenswert, dass ich im Konsulat von Spanien in Berlin als ermächtigte Übersetzerin für die Sprachkombination Deutsch – Spanisch eingetragen bin. Außerdem bin ich vom spanischen Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores y Cooperación, MAEC) vereidigt (Traductora Jurada). Somit sind meine Übersetzungen in die spanische Sprache in ganz Spanien gültig, ganz ohne Apostille.

Ganz gleich, welche Art von Unterlagen Sie übersetzen lassen möchten: auf meine Expertise im internationalen Urkundenverkehr, mein juristisches Fachwissen und meine Präzision können Sie sich verlassen.

ihr Übersetzungsbüro

Beglaubigte Übersetzungen von Personenstandsurkunden und anderen amtlichen Dokumenten

Sie sind auf der Suche nach einem geprüften Übersetzer, der beglaubigte Übersetzungen oder amtliche Übersetzungen spanischer Dokumente anfertigen kann? Das kann z. B. sein: eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Eheurkunde, Sterbeurkunde, eine Scheidungsurkunde, ein Registereintrag, ein Ehefähigkeitszeugnis, ein Urteil, eine Meldebescheinigung, ein Führerschein, ein Führungszeugnis oder auch ein Steuerbescheid, eine Lohnabrechnung, einen Vertrag, eine Vollmacht, eine Katasterbescheinigung, eine Grundbuchbescheinigung oder eine Kaufurkunde für eine Immobilie.

In meinem renommierten Übersetzungsbüro in Berlin arbeiten meine muttersprachlichen Kollegen und ich selbst schnell und zuverlässig an der Übersetzung Ihrer Dokumente, gerne auch kurzfristig. Wir bedienen dabei Kunden in ganz Deutschland und unsere Übersetzungen werden von allen Behörden in Deutschland, Spanien und größtenteils auch Lateinamerika anerkannt.


Übersetzungsbüro

Beglaubigte Übersetzung Spanisch < > Deutsch für die Anerkennung

Als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache biete ich Ihnen für alle Ihre Unterlagen einen komfortablen und fachsprachlichen Service, deutschlandweit. Neben den oben genannten amtlichen Papieren bin ich außerdem spezialisiert auf beglaubigte Übersetzungen im Bildungswesen. Ich übersetze präzise und gewissenhaft für die Anerkennung Ihren Hochschulabschluss oder Diplom, Ihr Abiturzeugnis, Ihren Ausbildungsabschluss, Ihr Arbeitszeugnis, Sprachzeugnis, Ihr Zeugnis über Fort- und Weiterbildung und jede Art von Bestätigung und Bescheinigung in spanischer Sprache.

In meinem Netzwerk bieten wir beglaubigte oder amtliche Übersetzungen in folgenden Sprachkombinationen: Spanisch – Deutsch, Deutsch – Spanisch, Englisch – Deutsch, Englisch – Spanisch und Katalanisch – Deutsch. Kontaktieren Sie mich gern per Mail, wenn Sie Dokumente beglaubigt übersetzen lassen möchten!

Beglaubigte Übersetzung von Urkunden

Beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur

Bei eIDAS handelt es sich um eine EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, unter die auch elektronische Signaturen fallen. Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eines Anbieters, der nach eIDAS arbeitet, kann die Gültigkeit und Vollständigkeit von elektronischen Dokumenten gewährleistet werden. Im Bezug auf beglaubigte/bestätigte Übersetzungen heißt das, dass mit einem eIDAS-konformen Siegel die Echtheit, Gültigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung gewährleistet werden kann. Außerdem wird über das Berufsattribut bescheinigt, dass der Übersetzer für die Ausstellung befugt (ermächtigt) ist. Beglaubigte Übersetzungen im digitalen Format haben zahlreiche Vorteile für den Kunden, weshalb ich diese Art der Übersetzungen gerne anbiete. Ich signiere meine Übersetzungen mit einer qualifizierten Signatur der T-Trust (Bundesdruckerei).

Digitale Signatur für beglaubigte Übersetzungen
Ein Übersetzer bei der Arbeit

Ihre Unterlagen online & schnell übersetzt

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer spanischen Unterlagen ins Deutsche oder Ihrer deutschen Unterlagen ins Spanische benötigen, sind Sie bei mir genau richtig. Ihre Urkunden sind bei mir in guten Händen und werden stets vertraulich behandelt. Ich arbeite absolut präzise und sorge dafür, dass Ihre spanischen Dokumente professionell, korrekt und akkurat übersetzt werden. Ich arbeite sehr sorgfältig, formatiere akkurat und verfüge mit meiner fundierten Ausbildung über ein besonders gutes Sprachgefühl und juristische Fachkenntnis. So finde ich bei meiner Arbeit genau die richtigen Formulierungen für Sie.

Diese Vorteile kann ich Ihnen bieten:

  • Schnell, online & bequem: Sie senden mir Ihre eingescannten Unterlagen per E-Mail zu. Ich lasse Ihnen einen unverbindlichen Kostenanschlag für die amtliche Übersetzung Ihrer Unterlagen Spanisch – Deutsch zukommen.
  • Akkurat und präzise: Ich biete als geprüfte Übersetzerin (IHK), ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache und mit meiner fundierten Hochschulausbildung als Romanistin und Germanistin fachsprachliche und grammatikalische Richtigkeit und eine einwandfreie Übersetzung.
  • Sie dürfen meine Arbeit vor dem Versand prüfen: Bei Auftragserteilung erhalten Sie den Entwurf Ihrer beglaubigten Übersetzung aus dem Spanischen oder Deutschen zunächst per Mail im PDF-Format zur Prüfung. Das Original sende ich Ihnen bequem per Einschreiben an Ihre Anschrift.

Eine schreibende Übersetzerin

Bestätigte Übersetzungen für Notariate und Rechtsanwaltskanzleien: präzise Übersetzungen für Ihre Mandantinnen und Mandanten

Ich arbeite mit einer Vielzahl an Notariaten und Anwaltskanzleien in ganz Deutschland zusammen, beispielsweise im Bereich der Erbenermittlung und Testamentsvollstreckung. Ich übersetze auch Ihre Korrespondenz mit den spanischen Behörden, gerichtliche Unterlagen jeder Art, Urteile, notarielle Urkunden, Steuerunterlagen und vieles mehr in der Sprachkombination Spanisch < > Deutsch. Gerne unterstütze ich Ihr Notariat oder Ihre Kanzlei und fertige bestätigte Übersetzungen Ihrer Unterlagen sowie der Unterlagen Ihrer Mandanten aus dem Spanischen ins Deutsche und umgekehrt an. Ich verfüge über 15 Jahre Erfahrung im Bereich der juristischen Fachübersetzungen für die Sprachen Spanisch und Deutsch, bilde mich stets weiter und bin mit Mitglied im Berufsverband BDÜ . Als Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung verfüge ich über fundierte Kenntnisse in der Rechtsvergleichung Spanien vs. Deutschland. Ich bin gerichtlich ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen zu bescheinigen und meine Übersetzungen werden in ganz Deutschland anerkannt. Als Traductora Jurada des spanischen Außenministeriums muss Ihr Mandant meine Übersetzungen zur Vorlage in Spanien nicht apostillieren lassen.

Ich erstelle Ihnen gerne unkompliziert und schnell ein Angebot. Senden Sie mir dazu eine E-Mail.

Symbol Sprachen der Welt

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch < > Deutsch für Ihr Unternehmen

Ich übernehme gerne die Übersetzung Ihrer Firmenunterlagen und geschäftlichen Dokumente aus dem Spanischen ins Deutsche und umgekehrt. Gern erstelle ich Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die Übersetzung Ihrer Arbeitsverträge, Datenschutzvereinbarungen, AGB, Jahresabschlüsse, Bescheinigungen, Angebote, Ausschreibungsunterlagen und vieles mehr. Spezialisiert habe ich mich dabei insbesondere auf die Bereiche der rechtlichen Fachübersetzungen, auch mit technischem Fachvokabular. Ich fertige Ihnen gern auch beglaubigte Übersetzungen, auch amtliche Übersetzungen genannt, Ihres Handelsregisterauszugs oder Ihrer Gesellschaftsverträge und Satzungen, Transparenzregisterauszüge, Gesellschafterlisten, Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Gründungsurkunden, Umbenennungen etc. und notariellen Urkunden aller Art an.

Da ich unter anderem auf den Fachbereich Recht spezialisiert und entsprechend ausgebildet bin, kann ich die Richtigkeit meiner Übersetzungen unter Berufung auf meine Ermächtigung durch das Oberlandesgericht Köln sowie des Landgerichts Hannover bescheinigen (beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch). Wenn Sie Ihre Firmenunterlagen beispielsweise zur Gründung einer GmbH (S.L.) in Spanien einreichen wollen, fertige ich Ihnen als in Spanien vom dortigen Außenministerium vereidigte Übersetzerin gern Ihre Übersetzungen in die spanische Sprache an. Sie müssen die Übersetzung dann nicht mehr apostillieren lassen.


Symbol Spanisch

Professionelle Fachübersetzungen Spanisch < > Deutsch für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter

Auch wenn Sie keine beglaubigte Übersetzung benötigen, ist es stets die richtige Wahl, auf die professionelle Dienstleistung eines ausgebildeten Übersetzers und ggf. auch ermächtigten oder beeidigten Übersetzers zu vertrauen. Juristische Fachsprache und Verwaltungssprache sind oft auch für Muttersprachler nicht ohne Schwierigkeiten verständlich. Wenn es also um eine präzise und richtige Übersetzung von rechtlichen Unterlagen geht, bin ich als Fachübersetzerin für spanische Rechtstexte Ihre Ansprechpartnerin, auch wenn die Übersetzung nicht beglaubigt sein muss.

Sie müssen dabei nicht lange auf die Übersetzung Ihrer Unterlagen Spanisch – Deutsch, wie Verträge, öffentliche oder private Urkunden, Firmenunterlagen oder Bescheinigungen und Zeugnisse, warten. Ich passe mich nach Möglichkeit gern Ihren Fristen an. Kommen Sie auch bei speziellen Wünschen einfach auf mich zu und vertrauen Sie auf meine professionellen und beglaubigten Übersetzungen. Kontaktieren Sie mich gern per Mail für ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

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