Bestätigte Übersetzungen Englisch-Deutsch

Sie benötigen eine bestätigte (auch genannt „beglaubigte“) Übersetzung Englisch-Deutsch Ihrer persönlichen Unterlagen? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse, denn nun bieten wir Ihnen gerne auch bestätigte Übersetzungen Englisch-Deutsch an!

Als gerichtlich ermächtigter Übersetzer unterstützt sie ab sofort unser freier Mitarbeiter Bruno Paolo Aragón Flores mit der amtlichen Übersetzung Ihrer Dokumente aus dem Englischen ins Deutsche und umgekehrt. Er ist durch das Landgericht Halle öffentlich bestellter Übersetzer für die Sprachkombination Spanisch-Deutsch und Englisch-Deutsch und hat sein Studium (B.A.) der Translation mit der Sprachkombination Deutsch-Spanisch-Englisch an der Universität Leipzig absolviert. Sein Abschluss M.A. Translatologie an der Universität Leipzig steht mit der zusätzlichen Sprache Portugiesisch auch schon vor der Tür. Spezialisiert hat sich Bruno auf das Urkundenübersetzen und übersetzt amtliche Dokumente aus dem Bereich der Bildung (Schule, Hochschule) bis hin zu Personenstandsurkunden aller Art aus dem Englischen ins Deutsche und umgekehrt; wir kümmern uns daher ab jetzt gerne auch um die Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer offiziellen Übersetzungen Englisch-Deutsch!

Was ist eine bestätigte („beglaubigte“) Übersetzung?

Als amtliche, nach ZPO auch bescheinigte und im Volksmund beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland Übersetzungen bezeichnet, die mit einem Bestätigungsvermerk über die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung durch einen (hier für die englische Sprache) ermächtigten, vereidigten oder beeidigten Übersetzer versehen wurden. Zusammen mit Unterschrift und Stempels des jeweiligen, für die englische Sprache beeidigten Übersetzers wird die amtliche Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche dann mit einer Kopie des Originals verbunden. Das Layout der Übersetzung wird zur Erleichterung der Nachvollziehbarkeit weitestmöglich übernommen. Unter Einhaltung dieser Prinzipien ist die bestätigte Übersetzung Englisch>Deutsch deutschlandweit für alle offiziellen/amtlichen Zwecke gültig und von Behörden, Ämtern, Gerichten, Hochschulen, Arbeitgebern und sonstigen Stellen anerkannt.

Je nach Bundesland oder Stelle werden auch andere gleichbedeutende amtliche Bezeichnungen verwendet, wie „bescheinigte“, „bestätigte“, „vereidigte“, „amtliche Übersetzung“ Englisch > Deutsch / Deutsch > Englisch oder auch einfach „Urkundenübersetzung“. Auch wenn anfangs verwirrend, handelt es sich hierbei um gleichbedeutende Begriffe

Ermächtigter, beeidigter oder vereidigter Übersetzer für die englische Sprache?

Dasselbe gilt ebenfalls für die Bezeichnungen „beeidigter Übersetzer“, „ermächtigter Übersetzer“, oder einfach „Urkundenübersetzer“. Auch diese Begriffe sind Synonyme und werden in Deutschland gleichbedeutend verwendet.

Wofür und wann benötige ich eine „bestätigte“ Übersetzung meiner englischsprachigen Dokumente?

Bestätigte („beglaubigte“) Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche werden im Prinzip immer dann nötig, wenn das Dokument bei einer staatlichen Stelle vorgelegt werden soll, also bei allen offiziellen Zwecken. „Beglaubigt“ übersetzt werden u.a. Zeugnisse und Abschlüsse aller Art für Anerkennungsstellen, Hochschulen und Universitäten oder Ausbildungsstellen; Personenstandsurkunden, wie etwa Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden, aber auch Ledigkeitsbescheinigungen und Ehefähigkeitszeugnisse für jegliche Behördengänge in Bezug auf Eheschließung und Familienangelegenheiten, sei es beim Standesamt oder bei einer anderen Stelle; Meldebescheinigungen, z.B. für die Anmeldung des Wohnsitzes; Führerscheine für die Umschreibung; Führungszeugnisse, z.B. für die Bewerbung um eine Arbeitsstelle, die Beantragung eines Visums, etc.; und sonstige Bescheinigungen oder Urkunden.

Angebot für die „beglaubigte“ Übersetzung Ihrer englischsprachigen Dokumente einholen

Interesse geweckt? Um Ihnen ein unverbindliches, preisliches Angebot für die amtliche Übersetzung Ihrer Unterlagen Englisch-Deutsch machen zu können, müssen wir das Dokument zunächst einsehen. Dazu können Sie uns einen guten, digitalen Scan an die nachstehende E-Mail-Adresse senden. Wir melden uns dann innerhalb von 24 Stunden (Mo.-Fr.) bei Ihnen mit einem Angebot. Sollten Sie dann die Übersetzung beauftragen wollen, erhalten Sie die originale Übersetzung auf Papier bequem per Post an Ihre Adresse. Gerne senden wir Ihnen auch vorher eine eingescannte Version per E-Mail zu. Zögern Sie also nicht weiter und setzen Sie sich mit uns in Kontakt.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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