Beglaubigte Übersetzungen Englisch <> Spanisch zur Vorlage in Spanien (MAEC)
Offizielle Übersetzungen mit Siegel einer in Spanien vereidigten Übersetzerin
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Englisch <> Spanisch zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, Notariaten oder Universitäten in Spanien? Dann sind Sie hier richtig.
Für die Sprachkombination Englisch <> Spanisch arbeite ich mit Elena Díez zusammen, einer vom spanischen Außenministerium (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación – MAEC) vereidigten Kollegin (Traductora Jurada).
Dadurch können wir Ihnen offiziell in Spanien gültige beglaubigte Übersetzungen für die Sprachkombination Englisch-Spanisch und Spanisch-Englisch anbieten – direkt mit MAEC-Siegel und digitaler Signatur.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung mit MAEC-Siegel?

In Spanien dürfen offizielle Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden grundsätzlich nur von einem vom MAEC vereidigten Übersetzer angefertigt werden.
Die Übersetzung erhält dabei:
- den offiziellen MAEC-Stempel
- die Unterschrift der vereidigten Übersetzerin
- eine digitale Signatur mittels elektronischer FNMT-Signatur
Die beglaubigte Übersetzung ist damit unmittelbar in Spanien gültig und kann direkt bei spanischen Behörden, Notaren, Universitäten, Gerichten oder Banken eingereicht werden.
Digitale beglaubigte Übersetzungen ohne Postversand
Unsere beglaubigten Übersetzungen Englisch <> Spanisch werden digital signiert.
Das bedeutet für Sie:
- kein Postversand notwendig
- schnelle Bearbeitung
- direkte Einreichung bei Behörden per PDF
- rechtssichere elektronische Signatur (FNMT)
- ideal für internationale Verfahren und dringende Angelegenheiten
Die digitale Signatur der FNMT (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre, die spanische Münzprägeanstalt) wird in Spanien offiziell anerkannt.
Wann benötigen Sie eine MAEC-beglaubigte Übersetzung Englisch <> Spanisch?
Eine offizielle Übersetzung mit MAEC-Siegel wird häufig benötigt für:
Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Scheidungsurteile
- Sterbeurkunden
- Ledigkeitsbescheinigungen
Notarielle und gerichtliche Unterlagen
- Vollmachten
- Testamente
- Erbscheine
- gerichtliche Entscheidungen
- Handelsregisterunterlagen
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
- Satzungen
- Gründungsurkunden
- Gesellschafterlisten
- Transparenzregisterauszüge
- Steuerunterlagen
Studium, Anerkennung und Auswanderung
- Zeugnisse
- Diplome
- Transcript of Records
- Führungszeugnisse
- Führerscheine
Gerade bei Verfahren in Spanien ist es wichtig, die Anforderungen der jeweiligen Behörde genau einzuhalten.

Apostille: zuerst apostillieren, dann übersetzen
Viele Dokumente müssen vor der Übersetzung mit einer Apostille versehen werden.

Das gilt insbesondere für:
- notarielle Urkunden
- gerichtliche Entscheidungen
- einige Personenstandsurkunden
- einige akademische Dokumente
Wichtig:
Die Apostille muss vor der Übersetzung eingeholt werden, da sie Bestandteil der beglaubigten Übersetzung wird.
Wir beraten Sie gern dazu, ob Ihr Dokument apostilliert werden muss und welche Behörde zuständig ist.
Fachlich präzise Übersetzungen für Spanien
Unsere beglaubigten Übersetzungen Englisch <> Spanisch werden nicht nur formal korrekt erstellt, sondern auch terminologisch sorgfältig ausgearbeitet.
Gerade bei:
- Verträgen
- gerichtlichen Unterlagen
- Gesellschaftsdokumenten
- Immobilienunterlagen
- Erbschaftsangelegenheiten
ist eine präzise juristische Terminologie entscheidend.
Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung Englisch <> Spanisch
Für ein unverbindliches Angebot senden Sie uns einfach:
- einen gut lesbaren Scan oder ein PDF Ihres Dokuments
- möglichst vollständig und in guter Qualität
Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung mit Preis und Bearbeitungszeit.
Die fertige beglaubigte Übersetzung erhalten Sie anschließend digital signiert per E-Mail.– schnell, sicher und direkt in Spanien verwendbar.
