Juristische Fachübersetzungen Spanisch Deutsch mit Schwerpunkt Spanien
Sie benötigen eine juristische Übersetzung zwischen Spanisch und Deutsch, bei der Rechtsbegriffe und Verfahrenszusammenhänge nachvollziehbar bleiben? Ich übersetze gerichtliche Entscheidungen, Verträge, notarielle Urkunden und gesellschaftsrechtliche Unterlagen für Privatpersonen und professionelle Auftraggeber. Mein Schwerpunkt liegt auf der spanischen Rechtsordnung und der Übertragung zwischen dem spanischen und deutschen Rechtssystem, ich übersetze jedoch auch Dokumente aus Lateinamerika.
Ich bin gerichtlich ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache in Deutschland und vom spanischen Außenministerium ernannte Traductora Jurada und als Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung auf juristische Fachübersetzungen spezialisiert. Je nach Verwendungszweck fertige ich eine Fachübersetzung oder eine beglaubigte Übersetzung an.
Senden Sie mir den Text und nennen Sie mir gern auch Empfänger, Rechtsgebiet, Verwendungsland und gewünschten Liefertermin. Bereits vorhandene Unterlagen zum Vorgang helfen, Begriffe und Verweise konsistent einzuordnen.
Rechtsvergleichend übersetzen
Ein Rechtsbegriff wird nicht allein durch das vermeintlich entsprechende Wort in der jeweils anderen Sprache verständlich. Entscheidend ist, welche Funktion er im jeweiligen Rechtssystem erfüllt. Ich berücksichtige daher neben dem Rechtssystem den Dokumenttyp, die ausstellende Stelle und den Zusammenhang, in dem ein Begriff verwendet wird.
Begriffe, für die keine deckungsgleiche Entsprechung besteht, werden im konkreten Zusammenhang übertragen. Soweit erforderlich, ergänze ich eine als solche erkennbare „Anmerkung des Übersetzers“. Das Ausgangsdokument bleibt dabei maßgeblich; die Übersetzung darf ihm keine zusätzlichen Aussagen zuschreiben.
Bei Dokumenten aus Lateinamerika wird die Terminologie anhand des jeweiligen Herkunftslandes eingeordnet. Ein spanischer Rechtsterminus ist nicht automatisch in allen spanischsprachigen Rechtsordnungen gleich zu interpretieren.
Rechtsgebiete und Dokumentarten
Gerichtsentscheidungen und Verfahrensunterlagen
Ich übersetze Urteile, Beschlüsse, Klageschriften, Anträge, Zustellungsbescheinigungen, Rechtskraftnachweise und weitere Verfahrensdokumente. Die Gliederung und die Verweise zwischen den Teilen einer Entscheidung bleiben nachvollziehbar. Bei spanischen Urteilen betrifft dies beispielsweise antecedentes de hecho, fundamentos de derecho und acto oder sentencia.
Bezeichnungen von Entscheidungen und Rechtsmitteln werden im Verfahrenszusammenhang behandelt. Für die Beauftragung und digitale Zusammenarbeit durch Gerichte oder Kanzleien finden Sie gesonderte Informationen auf meiner Seite für Gerichte und rechtsberatende Berufe.
Familienrecht und Erbrecht
Zum Angebot gehören Scheidungsentscheidungen, Vereinbarungen über Scheidungsfolgen, Unterlagen zu elterlicher Verantwortung und Umgang sowie erbrechtliche Entscheidungen und Urkunden. Bei familienrechtlichen Begriffen wie patria potestad oder guarda y custodia ist die konkrete rechtliche Funktion für die Übersetzung wesentlich.
Auch bei Nachlassunterlagen werden die Begriffe anhand der einschlägigen Rechtsordnung eingeordnet. Eine schematische Gleichsetzung der spanischen legítima mit einem deutschen Begriff würde den unterschiedlichen Regelungen nicht immer gerecht. Erforderliche Erläuterungen stimme ich auf den Übersetzungszweck ab.
Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht
Ich übersetze Satzungen, Gründungsurkunden, Gesellschaftervereinbarungen, Beschlüsse, Registerunterlagen und Verträge. Organstellungen, Vertretungsbefugnisse und definierte Begriffe müssen innerhalb eines Dokumentenpakets konsistent bleiben.
Die Übersicht Für Unternehmen erläutert die Beauftragung zusammenhängender Unternehmensunterlagen. Konkrete Vertragsarten finden Sie auf der Seite zu Vertragsübersetzungen.
Immobilien und notarielle Vorgänge
Ich übersetze notarielle Immobilienkaufurkunden, Vollmachten, Erbschaftsannahmen und weitere Urkunden mit Spanienbezug. Ergänzende Register- oder Katasterunterlagen können einbezogen werden. Eine Übersicht der Urkundenarten finden Sie unter Notarielle Urkunden.
Fachliche Qualifikation und Fortbildung
Meine Arbeit ist auf juristische Fachübersetzungen ausgerichtet. Ich habe das Zertifikat „Sichere Kenntnisse in deutscher Rechtssprache“ erworben und bin Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung. Durch fachliche Fortbildungen vertiefe ich meine Kenntnisse unter anderem im Verfahrensrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Immobilienrecht.
Auf meiner Profilseite mit Fortbildungen finden Sie weitere Angaben zu meinem fachlichen Hintergrund. Der jeweilige Auftrag wird anhand der konkreten Unterlagen und der benötigten Sprachrichtung abgestimmt.
Beglaubigung und digitale Ausfertigung
Für eine Vorlage in Deutschland fertige ich beglaubigte Übersetzungen im Rahmen meiner gerichtlichen Ermächtigung an. Für Spanien arbeite ich mit meiner spanischen Ernennung als Traductora Jurada. Ob Sie eine bescheinigte Übersetzung benötigen, richtet sich nach dem Verwendungszweck und den Vorgaben des Empfängers.
Für deutsche Übersetzungen stehen Papierausfertigungen und PDFs mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur der D‑Trust samt gerichtlich bestätigtem Berufsattribut zur Verfügung. Übersetzungen für Spanien kann ich mit meinem persönlichen FNMT-Zertifikat elektronisch signieren. Den Übermittlungsweg und die Anforderungen des konkreten Verfahrens stimmen wir vorab ab.
So bereiten Sie den Übersetzungsauftrag vor
Senden Sie die vollständige Fassung einschließlich Anlagen und kennzeichnen Sie, ob es sich um einen Entwurf oder eine Endfassung handelt. Nennen Sie die gewünschte Sprachrichtung und die Stelle, für die die Übersetzung bestimmt ist. Bei laufenden Verfahren sind Aktenzeichen, Frist und bereits verwendete Bezeichnungen hilfreich.
Nach Sichtung erhalten Sie ein Angebot mit Umfang, Preis, Ausfertigung und Liefertermin. Wenn neue Fassungen oder weitere Unterlagen hinzukommen, stimmen wir deren Einbeziehung gesondert ab. Die Übersetzung ist eine sprachliche Fachleistung; die rechtliche Beratung und Vertretung bleiben bei den dafür zuständigen Berufsträgern.
Häufige Fragen zu juristischen Übersetzungen
Können Sie juristische Texte auch ohne Beglaubigung übersetzen?
Ja. Für die interne Bearbeitung oder Abstimmung kann eine Fachübersetzung ohne Übersetzungsbescheinigung passend sein. Geben Sie bei der Anfrage an, wofür Sie den Text verwenden möchten.
Können vorhandene Übersetzungen berücksichtigt werden?
Freigegebene Vorübersetzungen, Glossare und zusammenhängende Unterlagen können bei der konsistenten Terminologie helfen. Ob deren Formulierungen übernommen werden können, prüfe ich im jeweiligen Zusammenhang.
Übersetzen Sie auch komplexe spanische Urteile?
Ja. Senden Sie die Entscheidung vollständig mit Anlagen und gegebenenfalls Rechtskraftnachweis. Auf dieser Grundlage kann ich Umfang, Fachgebiet und Liefertermin beurteilen.
Juristische Fachübersetzung anfragen
Senden Sie Ihren Text mit Verwendungszweck, Sprachrichtung und Termin an post@sarah-schneider.eu oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich prüfe den Auftrag und erstelle Ihnen ein Angebot.
