Beglaubigte Übersetzung notarieller Urkunden Spanisch Deutsch
Sie benötigen die deutsche Übersetzung einer spanischen Vollmacht, einer notariellen Kaufurkunde oder einer Erbschaftsannahme? Ich übersetze notarielle Urkunden zwischen Spanisch und Deutsch für Privatpersonen, Unternehmen, Kanzleien und Notariate. Deutsche Urkunden zur Verwendung in Spanien fertige ich als dort ernannte Traductora Jurada auch beglaubigt ins Spanische an.
Mein Schwerpunkt ist die juristische Fachübersetzung für Spanien und Deutschland. Dabei berücksichtige ich die Funktion der Urkunde, die Beteiligten und die Terminologie der jeweiligen Rechtsordnung. Für die Verwendung in Deutschland bin ich gerichtlich ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache.
Senden Sie mir die vollständige Urkunde an post@sarah-schneider.eu. Für ein Angebot benötige ich außerdem das Verwendungsland, den vorgesehenen Empfänger und Ihren Wunschtermin. Ihre Unterlagen behandle ich vertraulich.
Welche notariellen Urkunden kann ich übersetzen lassen?
Vollmachten und Vertretungsnachweise
Ich übersetze Generalvollmachten und Spezialvollmachten, Vollmachten für Immobiliengeschäfte, Nachlassangelegenheiten, Gesellschaftsgründungen und andere Rechtsgeschäfte. Dazu gehören beispielsweise poder general, poder especial und notarielle Vollmachtswiderrufe. Auch Unterlagen zum Nachweis der Vertretungsbefugnis können Teil des Auftrags sein.
Bei Vollmachten kommt es darauf an, wer für wen handeln darf, welche Geschäfte erfasst sind und ob Beschränkungen bestehen. Bitte senden Sie vorhandene Anlagen und Nachträge mit. Wenn das empfangende Notariat einen bestimmten Umfang verlangt, können Sie mir diese Anforderung beifügen. Denken Sie auch daran, dass notarielle Urkunden immer apostilliert sein müssen, wenn sie im Ausland vorgelegt werden müssen. Mehr dazu finden Sie in meinem Ratgeber zu Apostillen.
Immobilien und Finanzierung
Zum Angebot gehören notarielle Kaufurkunden, Hypothekenbestellungen, Neubauerklärungen, Erweiterungserklärungen und Teilungserklärungen. Auf spanischen Urkunden stehen beispielsweise escritura de compraventa, escritura de constitución de hipoteca, declaración de obra nueva oder división horizontal.
Ergänzend übersetze ich Grundbuchauszüge und Katasterunterlagen, etwa eine nota simple oder certificación catastral. Diese Unterlagen stammen aus Registern beziehungsweise dem Kataster und sind von der notariellen Urkunde zu unterscheiden. Mehr zu den Dokumentarten finden Sie auf meiner Seite zu Immobilienunterlagen.
Erbschaften und Nachlassabwicklung
Ich übersetze notarielle Testamente, Erbschaftsannahmen, Erbauseinandersetzungen und Erbausschlagungen. Hinzu kommen Urkunden zur Feststellung der Erbfolge oder zur Übertragung von Nachlassvermögen, soweit sie im jeweiligen Herkunftsland vorgesehen sind.
Die Bezeichnungen und Wirkungen erbrechtlicher Urkunden unterscheiden sich. Ich übertrage deshalb den konkreten Inhalt und die Funktion des Dokuments, statt es allein wegen einer ähnlich klingenden Bezeichnung mit einer deutschen Urkundenart gleichzusetzen. Benötigte Erläuterungen werden als Übersetzeranmerkungen kenntlich gemacht.
Gründung und Änderung von Gesellschaften
Für grenzüberschreitende Unternehmensvorgänge übersetze ich Gründungsurkunden, Satzungen, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Geschäftsführerbestellungen und gesellschaftsrechtliche Vollmachten. Dazu gehören escritura de constitución, estatutos sociales und weitere notarielle Gesellschaftsurkunden.
Auch Gesellschafterlisten, Beschlüsse und Registerbescheinigungen können zum Vorgang gehören. Eine Übersicht für betriebliche Aufträge finden Sie unter „Für Unternehmen“. Einzelheiten zur Gründung enthält meine Seite zu Gründungsunterlagen.
Familie und sonstige notarielle Erklärungen
Ich übersetze Eheverträge, güterrechtliche Vereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, notarielle Scheidungsurkunden sowie weitere beurkundete Erklärungen und notarielle Bescheinigungen. Auch Urkunden über Unterschriftsbeglaubigungen und beglaubigte Abschriften können Bestandteil eines Übersetzungsauftrags sein.
Eine Beglaubigung der Unterschrift, eine notarielle Beurkundung und eine beglaubigte Abschrift bescheinigen dabei unterschiedliche Dinge. In der Übersetzung bleibt erkennbar, was die ausstellende Stelle tatsächlich bestätigt hat.
Notarielle Urkunde oder notariell beglaubigte Übersetzung
Wenn eine Stelle nach einer „notariell beglaubigten Übersetzung“ fragt, sollte zunächst geklärt werden, was sie damit meint. Die beglaubigte Übersetzung einer notariellen Urkunde fertige ich als ermächtigte beziehungsweise in Spanien ernannte Übersetzerin an. Eine zusätzlich verlangte notarielle Bestätigung oder Überbeglaubigung ist ein eigener Schritt.
Schicken Sie mir deshalb möglichst den Wortlaut der Anforderung. So lässt sich vor der Beauftragung besprechen, welche Ausfertigung benötigt wird und ob weitere Stellen einzubeziehen sind. Die Übersetzung ersetzt keine notarielle Beurkundung oder rechtliche Prüfung Ihres Geschäfts.
Informationen zu notariellen Dienstleistungen in Spanien bietet das Portal des spanischen Notariats.
Übersetzung für Deutschland oder Spanien
Für eine spanischsprachige Urkunde zur Vorlage in Deutschland erstelle ich eine beglaubigte deutsche Übersetzung. Das Angebot umfasst auch Urkunden aus dem spanischsprachigen Lateinamerika, beispielsweise aus Mexiko, Kolumbien, Peru, Chile, Argentinien oder Ecuador. Die Terminologie richtet sich jeweils nach Herkunft und Inhalt.
Für deutsche notarielle Urkunden zur Vorlage in Spanien verwende ich meine Ernennung als Traductora Jurada des spanischen Außenministeriums. Die Ausfertigung ist auch als elektronisch signiertes PDF mit meinem persönlichen FNMT-Zertifikat möglich. Für andere Zielländer stimmen Sie die dortigen Anforderungen bitte mit der empfangenden Stelle ab.
Vollständige Unterlagen und gewünschte Ausfertigung
Senden Sie alle Seiten der Ausfertigung einschließlich Unterschriften, Siegeln, Anlagen, Randvermerken und gegebenenfalls Apostillen oder Legalisationen. Ein Urkundenentwurf und die unterschriebene Endfassung können voneinander abweichen. Kennzeichnen Sie deshalb bitte, welche Fassung Sie vorlegen möchten.
Ob die Ausgangsurkunde eine Apostille, Legalisation oder weitere Bestätigung benötigt, hängt vom konkreten Vorgang ab. Eine pauschale Vorgabe für sämtliche Urkunden und Zielländer wäre nicht passend. Wenn zusätzliche Nachweise verlangt werden, sollten sie möglichst vor Abschluss der Übersetzung vorliegen.
Ins Deutsche kann ich die Übersetzung auf Papier oder mit qualifizierter elektronischer Signatur der D‑Trust und gerichtlich bestätigtem Berufsattribut ausstellen. Den vorgesehenen Einreichungsweg klären Sie mit dem Empfänger. Technische Einzelheiten finden Sie unter Digital und Express.
Kosten und Ablauf
Nach Sichtung Ihrer vollständigen Unterlagen erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit Preis, Liefertermin und Ausfertigungsform. Der Aufwand richtet sich unter anderem nach Umfang, Lesbarkeit, Anlagen und juristischer Komplexität. Teilen Sie mir vorhandene Fristen oder einen geplanten Notartermin bereits bei der Anfrage mit. Eine Expressbearbeitung prüfe ich anhand des konkreten Auftrags.
Häufige Fragen zu notariellen Urkunden
Muss ich die Originalurkunde per Post schicken?
Für die Angebotsanfrage genügt ein vollständiger, gut lesbarer Scan oder das vorhandene digitale Dokument. Ob für die Übersetzung oder Einreichung zusätzlich eine bestimmte Originalfassung benötigt wird, stimmen wir vor dem Auftrag ab. Das ist jedoch meist nicht der Fall und der Auftrag kann komplett elektronisch und ggf. per Post abgewickelt werden.
Können Sie auch eine sehr lange spanische Urkunde übersetzen?
Ja. Senden Sie bitte die gesamte Urkunde einschließlich Anlagen. Falls nur ein Auszug verlangt wird, klären Sie den zulässigen Umfang mit der empfangenden Stelle. Eine Teilübersetzung muss als solche erkennbar bleiben.
Kann mein Notariat Sie direkt beauftragen?
Ja. Notariate können mir die Unterlagen und Anforderungen direkt übermitteln. Für den elektronischen Rechtsverkehr steht mein spezielles Übersetzer-eBO zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Sichere Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr.
Beglaubigte Übersetzung Ihrer notariellen Urkunde anfragen
Senden Sie die vollständige Urkunde, das Verwendungsland und den benötigten Liefertermin an post@sarah-schneider.eu oder nutzen Sie das Kontaktformular. Falls ein Notariat oder eine Kanzlei den Vorgang betreut, können Sie dessen Anforderungen direkt beifügen.
