Bild einer Einbürgerungsurkunde aus Deutschland

Übersetzung Spanisch – Deutsch und Deutsch – Spanisch von Unterlagen für die Einbürgerung in Deutschland

Wenn Sie die Einbürgerung in Deutschland beantragt haben, müssen Sie dazu gewöhnlich verschiedene Unterlagen erst aus dem Deutschen ins Spanische und dann aus dem Spanischen ins Deutsche beglaubigt übersetzen lassen.

Beglaubigte Übersetzung Deutsch – Spanisch für die Beantragung der Einbürgerung

Die Unterlagen, die dabei zuerst vom Deutschen ins Spanische übersetzt werden müssen, sind gewöhnlich mit der Antragstellung die Einbürgerungszusicherung und das polizeiliche Führungszeugnis und später die Einbürgerungsurkunde. Wenn die Person, die sich einbürgern lassen möchte, aus Lateinamerika und damit aus einem Nicht-EU-Land stammt, kommt noch eine Apostille dazu, die ebenfalls zu übersetzen ist.

Die beglaubigte Übersetzung dieser beiden Dokumente reichen Sie dann bei der Botschaft Ihres Heimatlandes ein. Das kann die Botschaft von Spanien in Berlin oder das Konsulat von Spanien in Düsseldorf oder Frankfurt sein. Ich bin bei der Botschaft von Spanien als offizielle Übersetzerin eingetragen und stehe auf der zugehörigen Liste, somit können Sie meine Übersetzungen dort problemlos einreichen.

Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung ins Spanische bei der spanischen Botschaft in Stuttgart einreichen möchten, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Die Botschaft in Stuttgart akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von lokal ermächtigten Übersetzern oder vereidigten Dolmetschern.

Einbürgerung aus einem Nicht-EU-Land (Lateinamerika)

Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung ins Spanische zum Beispiel im Konsulat oder der Botschaft von Kolumbien in Berlin oder in Frankfurt vorlegen möchten, gelten andere Voraussetzungen. Wenn Sie die Übersetzung ins Spanische bei einer Botschaft eines Nicht-EU-Landes einreichen, muss vorher noch die Unterschrift des Übersetzers mit einer Apostille beglaubigt werden. Dazu wird die Übersetzung bei dem Gericht eingereicht, von dem der Übersetzer ermächtigt wurde. Ich kann das gerne für Sie übernehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Das Konsulat von Kolumbien schreibt zu den Voraussetzungen beispielsweise Folgendes vor:

“Anforderungen Kolumbianisches Konsulat

Promesa de la nacionalización en original y apostillado por la entidad alemana, responsable para ello. Original Einbürgerungszusicherung + Apostille oder Reisepass (wenn Sie schon eine andere Staatsangehörigkeit besitzen).
Traducción de la Promesa de la nacionalización original por traductor oficial, cuya firma  tiene que ser apostillada en el Landgericht o por la repectiva autoridad de su ciudad. Beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungszusicherung + Apostille. Die Übersetzung muss auch apostilliert werden.
Certificado de Buena Conducta original apostillado. Original apostillado, por la entidad alemana, responsable para ello. Deutsches Führungszeugnis + Apostille
Traducción Certificado de Buena Conducta apostillado por un traductor oficial, cuya firma tiene que ser apostillado en el Landgericht o la repectiva autoridad de su ciudad. Beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses + Apostille. Die Übersetzung muss auch apostilliert werden.
 
Recuerde que debe traer los originales de los documentos alemanes (Einbürgerungszusicherung und Führungszeugnis) apostillados, traducidos por un traductor oficial y también las traducciones apostilladas. En total son 4 apostillas. Las apostillas no tienen que ser traducidas necesariamente.”

Die Apostille für die Übersetzungen kann ich selbstverständlich für Sie einholen, Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch für die Einbürgerung

Nach der entsprechenden Beantragung der Einbürgerung bei der Botschaft Ihres Heimatlandes müssen die dort ausgestellten Dokumente auf Spanisch beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden. Bei diesen Unterlagen handelt es sich zum Beispiel um die „Acta de Renuncia a la Nacionalidad“.

Da ich von einem deutschen Gericht ermächtigt bin und die Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche dann bei einer deutschen Behörde vorgelegt wird, muss meine Unterschrift nicht noch einmal beglaubigt und mit einer Apostille versehen werden.

Wenn Sie einen Kostenvoranschlag für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen für Ihre Einbürgerung benötigen, senden Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail zu und ich mache Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.










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