Sie möchten heiraten und benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch für das Standesamt?
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten und entweder Sie selbst oder Ihr Partner / Ihre Partnerin stammt aus dem Ausland, sind die Vorbereitungen gewöhnlich wesentlich aufwendiger und komplexer als bei Eheschließungen zwischen Partnern mit deutscher Staatsangehörigkeit. Noch komplizierter ist es gewöhnlich, wenn einer der Eheschließenden aus einem Drittland stammt, also einem Land, das nicht zur EU gehört.
Merkblatt zur Eheschließung
Die Standesämter geben den Eheschließenden vor der Anmeldung der Eheschließung (früher: „Aufgebot“) oft Merkblätter mit, wenn mindestens einer der Partner aus dem Ausland stammt. Auf diesem Merkblatt sind gewöhnlich die Unterlagen aufgelistet, die die Eheschließenden vorlegen müssen. Sind die Dokumente nicht auf Deutsch verfasst, muss zusätzlich eine beglaubigte oder amtliche Übersetzung vorlegt werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der Übersetzer oder Dolmetscher, den Sie beauftragen, in Deutschland gerichtlich ermächtigt, staatlich anerkannt oder vereidigt ist. Er muss also – wie ich es bin – auf der Seite www.gerichts-dolmetscher.de mit einer gültigen Ermächtigung oder Vereidigung geführt werden. Im Ausland angefertigte beglaubigte Übersetzungen werden gewöhnlich nicht anerkannt.
Beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch nach ISO-Norm für das Standesamt
Auf den oben genannten Merkblättern wird oft gefordert, dass die beglaubigte Übersetzung, die für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt eingereicht werden muss, nach ISO-Norm, konkret ISO 9, erfolgen muss. Dabei handelt es sich um eine Norm, die sich jedoch auf die Schreibweise von kyrillischen Schriftzeichen bezieht. Das bedeutet, diese Anforderung betrifft Sie und Ihre Urkunde nicht, wenn die Urkunde in lateinischer Schrift abgefasst ist. Und bei Urkunden, die auf Spanisch verfasst sind, ist das der Fall. Möchten Sie also eine spanischsprachige Urkunde beglaubigt übersetzen lassen, ist die ISO-Norm gar nicht anwendbar, bzw. automatisch erfüllt. Sie können diese Übersetzung also problemlos bei mir in Auftrag geben.
Dokumente, für die bei einer Eheschließung eine beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch nötig ist
Es müssen, je nach Herkunftsland der Partner, unterschiedliche Unterlagen übersetzt werden. Das können unter anderem sein:
- Ehefähigkeitszeugnis / Ledigkeitsbescheinigung
Chile: Informe de no matrimonio;
Mexiko: constancia de inexistrencia de matrimonio oder constancia negativa
Peru: constancia negativa de matrimonio (RENIEC)
Spanien: Fe de vida y estado oder Fe de vida y soltería
Venezuela: Declaración extraprocesal (notarielle Urkunde zur Bescheinigung der Ledigkeit, die auf der Grundlage der Aussage zweier Zeugen aufgesetzt wird) / carta de soltería
Kolumbien: declaración extrajuicio (siehe Venezuela)
Andere Länder auch: certificado de soltería
- Geburtsurkunden
Mehr zur beglaubigten Übersetzung von Geburtsurkunden hier.
- Apostillen
Wenn das Land dem Haager Abkommen von 1961 beigetreten ist , müssen die originalen Dokumente im Herkunftsland mit einer Apostille versehen werden, wenn es sich um ein Nicht-EU-Land handelt. Diese Apostillen müssen gewöhnlich mit übersetzt werden. Mehr zur beglaubigten Übersetzung der Apostille hier.
- Legalisationen
Länder, die nicht dem Haager Abkommen beigetreten sind, stellen Legalisationen für Urkunden aus, die ebenfalls mit zu übersetzen sind. Scannen Sie mir daher bitte immer auch alle Rückseiten Ihrer Urkunden mit allen Stempeln, Siegeln und Unterschriften mit ein (aktuell betrifft das nur Kuba und die Dominikanische Republik).
Angebot einholen
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung für eine Heirat / Hochzeit aus dem Spanischen ins Deutsche benötigen, senden Sie mir gerne Ihre eingescannten Unterlagen und ich mache Ihnen ein Angebot. Meine Übersetzungen werden deutschlandweit von allen Standesämtern anerkannt. Ihre Übersetzung erhalten Sie dann ganz bequem per Post zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie es eilig haben, kann ich die Unterlagen auch direkt an das Standesamt schicken und Sie erhalten von mir einen Scan oder eine zweite Ausfertigung per Post für Ihre Unterlagen.
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Kontakt: post@sarah-schneider.eu