Ob für die niedersächsischen Behörden, Gerichte oder private Zwecke: Beglaubigte Übersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch werden in Niedersachsen häufig benötigt. Als vom Landgericht Hannover gerichtlich ermächtigte Übersetzerin fertige ich für Sie fachgerechte und rechtsgültige Übersetzungen an, die bei allen Ämtern und Institutionen anerkannt sind.
Wann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Spanisch ⇄ Deutsch?
Beglaubigte Übersetzungen sind immer dann erforderlich, wenn Sie offizielle (amtliche) Dokumente in einer Fremdsprache bei einer Behörde, einem Gericht oder einer anderen staatlichen Stelle in Deutschland oder im Ausland einreichen müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Urkunden für Eheschließung oder Scheidung
- Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden
- Gerichtsurteile und gerichtliche Entscheidungen
- Schul- und Hochschulzeugnisse
- Arbeitsbescheinigungen und Gehaltsabrechnungen
- Steuerliche Unterlagen und Erbschaftsdokumente
- Notarielle Urkunden, Vollmachten und Kaufverträge
In Niedersachsen werden solche beglaubigten Übersetzungen z. B. bei den örtlichen Standesämtern, Amtsgerichten, Landgerichten, Verwaltungsbehörden oder Finanzämtern benötigt.
Anerkennung durch die niedersächsische Justiz
Beglaubigte Übersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch dürfen in Niedersachsen ausschließlich von Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt werden, die durch ein Gericht ermächtigt, öffentlich bestellt oder vereidigt wurden. Ich bin bei einem deutschen Gericht ermächtigt und erfülle damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Anfertigung offizieller Übersetzungen, die von der niedersächsischen Justiz und den niedersächsischen Behörden anerkannt werden.
Zu den häufigsten Stellen in Niedersachsen, bei denen meine Übersetzungen eingereicht werden, gehören:
- Standesämter und Meldebehörden in Hannover, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg, Göttingen, Wolfsburg, Hildesheim, Salzgitter, Wilhelmshaven, Lüneburg, Delmenhorst, Celle, Emden, Hameln, Cuxhaven, Stade und Wilhelmshaven
- Amtsgerichte und Landgerichte in ganz Niedersachsen
- Landesjustizverwaltung Niedersachsen
- Niedersächsische Finanzämter
- Ausländerbehörden und Jobcenter
- Hochschulen und Universitäten
Besonderheiten bei Übersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch
Gerade bei Übersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch kommt es häufig zu Besonderheiten, da Dokumente aus Spanien oder Lateinamerika unterschiedliche Formate und Formulierungen aufweisen. Ich verfüge über langjährige Erfahrung sowohl mit spanischen als auch lateinamerikanischen Urkunden, z. B.:
- spanische „Modelos“ (Steuerformulare)
- notarielle Kaufurkunden aus Spanien
- Erbschaftsdokumente und Erbscheine
- Apostillen nach dem Haager Übereinkommen
- Bescheinigungen aus Ländern wie Mexiko, Argentinien, Kolumbien, Peru, Chile u.v.m.
Ablauf der beglaubigten Übersetzung
Die Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung bei mir erfolgt unkompliziert:
- Sie senden mir Ihre Dokumente als Scan oder Foto per E-Mail. Beachten Sie dazu diese Hinweise.
- Ich prüfe den Umfang und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot.
- Nach Ihrer Beauftragung & Zahlung fertige ich die Übersetzung inklusive Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift an.
- Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post, per Mail mit digitaler Signatur oder persönlich.
Ihr Vorteil: Persönlicher Service für ganz Niedersachsen
Ob Sie in Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Oldenburg oder Wolfsburg wohnen – ich stehe Ihnen in ganz Niedersachsen als zuverlässige Ansprechpartnerin für Ihre beglaubigte Übersetzung Spanisch ⇄ Deutsch zur Verfügung. Der Versand erfolgt deutschlandweit.
Bei Fragen zu den Anforderungen der niedersächsischen Behörden und Gerichte berate ich Sie gerne individuell.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch ⇄ Deutsch für Niedersachsen?
📧 Kontaktieren Sie mich unverbindlich unter: post@sarah-schneider.eu