Traducción escritura

Beglaubigte Kopie

Bildquelle: NewAfrica/Shutterstock.com

WICHTIGER HINWEIS: Übersetzer können KEINE beglaubigten Kopien ausstellen. In diesem Artikel erhalten Sie Informationen, um was für eine Art von Kopie es sich handelt und wer sie ausstellen kann.

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Kontakt: post@sarah-schneider.eu

Viele meiner Kunden stellen sich die Frage „Was ist eine „beglaubigte Kopie„. Und wo bekomme ich sie her, wenn das betreffende Dokument nicht auf Deutsch verfasst ist?“

Wann und wofür brauche ich eine beglaubigte Kopie?

Bei der Anerkennung eines beispielsweise spanischen Abschlusses ist es üblich, dass die für die Anerkennung zuständigen Behörden nicht nur eine amtliche Übersetzung (beglaubigte Übersetzung), sondern auch eine beglaubigte Kopie des originalen Abschlusses oder der originalen Zeugnisse verlangen. Oft behalten die Stellen diese Kopien auch ein und archivieren sie.

Beglaubigte Übersetzung der beglaubigten Kopie

Manchmal muss für die Anerkennung die Übersetzung auf der Grundlage der beglaubigten Kopie und nicht auf der Grundlage des originalen, bspw. spanischsprachigen Abschlusses angefertigt werden. Das ist besonders wichtig, wenn die beglaubigte Kopie im Ausland angefertigt wurde. Dann erscheint der Beglaubigungsvermerk auf Spanisch auf dem Dokument. In diesem Fall ist es nötig, den Beglaubigungsvermerk mit zu übersetzen. Zudem kann es sein, dass die Stelle fordert,  dass die beglaubigte Kopie untrennbar (bei mir mit Öse und Siegel) mit der Übersetzung aus dem Spanischen verbunden wird. In diesem Fall müssen Sie dem Übersetzer (ggf. mir) die beglaubigten Kopien postalisch oder persönlich zukommen lassen.

Kann der vereidigte Übersetzer oder der beeidigte Übersetzer nicht die beglaubigte Kopie gleich mit anfertigen?

Nein. Ermächtigte Übersetzer (im Volksmund auch „beglaubigter Übersetzer“) können keine Kopien oder Urkunden „beglaubigen“, auch wenn sie wie ich gerichtlich ermächtigt sind. Können tun das beispielsweise Notare und siegelführende Behörden.

Für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung druckt der Übersetzer die digitale Kopie („Ablichtung“, „Scan“) des Originals aus, kopiert das ausgehändigte Original oder verwendet die postalisch zugesandte beglaubigte Kopie. Der Scan bzw. das Original wird bei mir auf die Rückseite der Übersetzung kopiert. So weiß dann die zuständige Stelle, auf welches Dokument sich meine Übersetzung bezieht. Diese Kopie ist jedoch eine „einfache“ Kopie, keine beglaubigte Kopie.

Wo bekomme ich also eine beglaubigte Kopie des Originals?

In Deutschland gibt es verschiedene öffentliche Einrichtungen, wie Kommunalverwaltungen, Verwaltungsbehörden, Rathäuser usw., die beglaubigte Kopien ausstellen können. Diese Option ist in der Regel auch die günstigste. Ich sage „können“, denn normalerweise beglaubigen diese Stellen jedoch keine Kopien von ausländischen Dokumenten. Eine Alternative zum Bürgeramt, von der mir einige Kunden erzählt haben, ist, beim Ausländeramt desselben Rathauses nachzufragen. Es kann sein, dass Sie dort mehr Glück haben.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, die Kopien Ihrer Originale in Spanien beglaubigen zu lassen, können Sie dies in der Regel beim ayuntamiento tun.  Auch Botschaften und Konsulate können beglaubigte Kopien ausstellen. Denken Sie daran, dass, wenn der Beglaubigungsvermerk auf Spanisch verfasst ist, dieser mit übersetzt werden muss, damit die zuständige Stelle die beglaubigte Kopie als solche erkennt.

Außerdem haben Sie natürlich die Möglichkeit, einen Notar (siehe Kontakte ganz unten) zu beauftragen. Er stellt Ihnen eine beglaubigte Kopie des betreffenden Dokuments aus. Die Kosten dafür sind in der Regel ebenfalls überschaubar.

Beglaubigte Kopie der beglaubigten Übersetzung

Für die Anerkennung meines Abschlusses werden Anwärter manchmal gebeten, eine beglaubigte Kopie der Übersetzung vorzulegen. Im Prinzip ist das eigentlich nicht nötig, denn Übersetzer können mehrere Exemplare (Ausfertigungen) der beglaubigten Übersetzung ausstellen. So können Sie ein Exemplar meiner Übersetzung Spanisch – Deutsch für die Anerkennung abgeben und eines behalten.

Notare, die Ihnen bei der Ausstellung Ihrer beglaubigten Kopien behilflich sind:

Berlin

Wenn Sie eine notariell beglaubigte Kopie in Berlin benötigen, können Sie sich an Dr. Laumann vom Notariat Laumann & Partner (Albrechtstraße 12, 10117 Berlin) wenden:

E-Mail: notariat@laumann-partner.de

Telefon: 030 288 833-51  

Im Notariat werden Sie auch gern in englischer Sprache betreut. Wenn Sie Hilfe bei der Kommunikation mit ihnen benötigen, können Sie sich gern an mich wenden.

Kosten für beglaubigte Kopien im Überblick: Notar vs. Bürgeramt am Beispiel BERLIN

Dokumenteje SeitenzahlPreis Bürgeramt BerlinPreis Notar brutto
115,00€11,90€  
1210,00€11,90€  
1315,00€11,90€  
11050,00€11,90€  
11155,00€13,09€  
33 (12 gesamt)60,00€35,70€  
Schlussfolgerung: bei einzelnen Dokumenten mit weniger als 2 Seiten ist das Bürgeramt günstiger. Bei Notenspiegeln, längeren Zeugnissen, Diploma Supplement oder auch Urteile oder Dokumente mit vielen Legalisierungen und Apostillen, die mehr als 2 Seiten umfassen, ist der Notar günstiger. Das macht sich insbesondere bemerkbar, wenn der Kunde gleich mehrere mehrseitige Dokumente hat. (Preise Bürgeramt Berlin 2021, in anderen Städten können die Preise abweichen).
2110,00€11,90€  
22 (4 gesamt)20,00€23,80€  
32 (6 gesamt)30,00€71,40€  
Schlussfolgerung: Hat der Kunde viele Einzeldokumente mit nur 1 – maximal 2 Seiten, lohnt sich immer der Gang ins Bürgeramt. Bei einem Dokument mit einer Seite überwiegt wahrscheinlich der Vorteil der Bequemlichkeit beim Notar, der für 1,90€ Mehrpreis erhältlich ist.
Übersicht Kosten beglaubigte Kopie Bürgeramt vs. Notar

Preise nach https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/BJNR258610013.html ohne Gewähr.

Amtliche Übersetzung oder beglaubigte Übersetzung der beglaubigten Kopie

Nach der Anfertigung der beglaubigten Kopie folgt gewöhnlich die amtliche Übersetzung. Wenn Sie neben den beglaubigten Kopien eine bestätigte Übersetzung („beglaubigte“ Übersetzung) von Spanisch nach Deutsch benötigen, können Sie sich dafür gern an mich wenden. Senden Sie mir dazu einen Scan der Unterlagen, die Sie übersetzen lassen möchten, zu, und ich erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot. Denken Sie auch daran, dass ich Ihnen die Übersetzung sehr gerne in mehrfacher Ausfertigung ausstellen kann (ggf. mit Aufpreis, auf Anfrage). Eine Anfertigung einer beglaubigten Kopie der Übersetzung (wie von einigen Anerkennungsstellen gefordert) ist nicht nötig.

Wenn Sie ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch Ihrer beglaubigten Kopie einholen möchten, senden Sie mir bitte das Dokument eingescannt zu:

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.










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