Traducción escritura

Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Para ver la versión en castellano, pulsa en la bandera arriba en la derecha o pulsa aquí

Autorin: Sarah Schneider, ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache (OLG Köln), post@sarah-schneider.eu

Was ist eine bestätigte Übersetzung, auch genannt amtliche Übersetzung oder beglaubigte Übersetzung?

Manchmal wird diese Art der Übersetzung nicht ganz richtig auch vereidigte Übersetzung oder Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher genannt (mehr zu vereidigter Dolmetscher oder beeidigter Dolmetscher hier). Bei allen Begriffen handelt es sich jedoch um Bezeichnungen für eine Übersetzung, bei der am Ende die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt wird. Deshalb wird diese Übersetzung auch „bescheinigte Übersetzung“ genannt. Bescheinigt wird dabei nur, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist. Nicht bescheinigt wird der Inhalt des Dokuments (das darf nur ein Notar). Bei einer beglaubigten Übersetzung, zum Beispiel von Spanisch nach Deutsch, dürfen daher keine Auslassungen gemacht oder Teile hinzugefügt werden. Und sie darf nicht „frei“ erfolgen. Das heißt, sie muss präzise und genau den Text des spanischen Originals wiedergeben. Wenn also im Originaldokument ein Fehler enthalten ist, darf das in der beglaubigten Übersetzung nicht korrigiert werden. Beispielsweise wenn der Name der betreffenden Person nicht richtig geschrieben oder die Personalausweisnummer nicht korrekt ist.

Besondere Vorgaben für die beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzungen folgen besonderen Regeln. Sie müssen dem Format und Layout des Originals nachempfunden sein. Besondere Merkmale, Stempel oder aufgeklebte Marken müssen kommentiert werden. Auch gibt es Vorgaben betreffend die Bezeichnung von Behörden oder Ministerien und die Übersetzung von Abschlüssen. Somit ist eine beglaubigte Übersetzung stets mit mehr Aufwand als eine „einfache Übersetzung“ verbunden. Sie kann unter Umständen durch die einzufügenden Kommentare auch länger werden.

Das Originaldokument (eingereicht im Original oder als hochauflösender Scan) wird dabei ggf. mit fotokopiert und ggf. vom Übersetzer mit gestempelt. Deshalb ist es bei Scans sehr wichtig, dass sie gut lesbar sind. Alle Merkmale wie Stempel oder Marken müssen gut zu erkennen sein. Die beglaubigte Übersetzung ersetzt jedoch nicht das Original, bzw. die beglaubigte Kopie des Originals. Das bzw. die beglaubigte Kopie müssen bei der entsprechenden Behörde gewöhnlich mit vorgelegt werden.

Eine beglaubigte Übersetzung, zum Beispiel aus dem Spanischen ins Deutsche, muss auf hochwertigem Papier von mindestens 80 Gramm gedruckt werden. Anschließend wird sie vom vereidigten Übersetzer oder vereidigten Dolmetscher gestempelt und unterschrieben. Nur so ist sie gültig. Ich selbst drucke, soweit möglich, die von mir bestätigten Übersetzungen Spanisch – Deutsch zum Schutz der Umwelt und zu Zwecken der Übersichtlichkeit doppelseitig. Meine beglaubigte Übersetzung Spanisch < Deutsch verschicke ich in einer Klarsichtfolie und in einem großen, verstärkten Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht knicken“ per Post an den Kunden. Die Kosten dafür sind in den Verpackungs- und Versandkosten auf meinen Rechnungen enthalten.

Kann jeder Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

Nein. Übersetzer, die in Deutschland beglaubigte Übersetzungen anfertigen, müssen vom zuständigen Gericht des jeweiligen Bundeslandes dazu ermächtigt bzw. vereidigt (auch beeidigt) sein. Die Übersetzer, die beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen, nennen sich je nach Bundesland unter anderem ermächtigter Übersetzer, vereidigter Übersetzer oder beeidigter Übersetzer. Die Übersetzung ist dabei jedoch unabhängig von der Bezeichnung bundesweit gültig.

Um sich von einem zuständigen Gericht als Übersetzer ermächtigen zu lassen, muss der Übersetzer bestimmte Qualifikationen nachweisen. Das kann beispielsweise eine staatliche Übersetzerprüfung, eine Übersetzerprüfung bei der IHK oder ein Übersetzerdiplom eine Universität sein. Ich selbst bin IHK-geprüft (IHK Dortmund). Außerdem muss der Übersetzer für seine tägliche Arbeit Kenntnisse im jeweiligen Fachbereich haben (Rechtswesen, Technik, etc.) und die kulturellen Hintergründe beider Länder kennen. So muss er beispielsweise bei einer Übersetzung eines Abschlusses fundierte Kenntnisse des Bildungssystems der Ausgangs- und der Zielsprache mitbringen.

Welche Unterlagen müssen gewöhnlich übersetzt und beglaubigt werden?

Eine beglaubigte Übersetzung kommt typischerweise bei einer Urkunde jeder Art (Geburtsurkunde, Eheuhrkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde), einem Zeugnis, einem Abschluss (Diplom, Master, Bachelor, Abitur, Grad, Titel, Hochschulabschluss), aber auch einem Führerschein, einem Personalausweis, einem Führungszeugnis, Gerichtsunterlagen und Urteile, Verträge oder steuerlichen Dokumenten zum Einsatz.

Seit einiger Zeit gibt es im europäischen Raum in vielen Ländern bei einigen Urkunden mehrsprachige Versionen. So stellen spanische Behörden Ihnen beispielsweise eine mehrsprachige oder internationale Geburtsurkunde, ein Ehefähigkeitszeugnis oder Heiratsurkunde aus [certificado multilingüe o plurilingüe]. In den Fällen, in denen eine solche mehrsprachige Version existiert und das Herkunftsland in der EU liegt, akzeptieren die Behörden in Deutschland oft keine Übersetzungen mehr (z. B. eine beglaubigte Übersetzung eines certificado de nacimiento literal). Es muss also die entsprechende mehrsprachige Version in Spanien bestellt werden.

Bei vielen Dokumenten, insbesondere bei Dokumenten aus Ländern außerhalb der europäischen Union, muss die Echtheit der Urkunde mit einer Legalisierung in Form einer Apostille bestätigt sein. Von der Apostille wird dann ebenfalls eine beglaubigte Übersetzung angefertigt. Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch in Auftrag gegeben wird, sollte daher beim entsprechenden Amt nachgefragt werden, ob eine Apostille notwendig ist.

Liste von Behörden in Deutschland, die Apostillen erteilen: http://www.apostilleinfo.com/germany.htm

Checkliste, bevor Sie Ihre beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch beauftragen

  • ich habe mich bei der Behörde informiert, was übersetzt werden muss / ob Apostille notwendig ist
  • ich habe die Dokumente hochauflösend eingescannt, sodass man alle Einträge lesen kann und an die E-Mail angehängt
  • in der E-Mail habe ich meine Daten (kompletter Name, Adresse und Telefonnummer) angegeben
  • ich habe angegeben, bis wann ich die Übersetzung benötige

Kontakt für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag:

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.










    Ich habe die Datenschutzerklärung und die Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten zur Kenntnis genommen und erkläre mich einverstanden

    Wenn Sie mich über das Kontaktformular kontaktieren, überprüfen Sie bitte auch den Ihren Spam-Ordner Ihres Mailanbieters.


    Bildquelle: NewAfrica/Shutterstock.com

    ñ ß übersetzungen

    Back To Top