Beglaubigte Übersetzung Französisch – Deutsch
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche – zum Beispiel für ein Standesamt, eine Anerkennungsstelle, eine Hochschule oder eine andere Behörde?
Wir unterstützen Sie bei der Übersetzung Ihrer Personenstandsurkunden, Zeugnisse und persönlichen Unterlagen. Für Französisch–Deutsch unterstützt Sie gern meine Mitarbeiterin Judith Witzmann. Frau Witztmann ist allgemein beeidigte Übersetzerin durch das Oberlandesgericht Dresden für die Sprachkombinationen Französisch–Deutsch, Spanisch–Deutsch und Englisch–Deutsch. Sie hat im Bachelor Romanistik (Spanisch/Französisch) und Deutsch als Fremd- und Zweitsprache an der Universität Leipzig studiert und im Sommer 2026 den Master Translatologie mit ihren drei Arbeitssprachen abgeschlossen.
Senden Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail. Wir erstellen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.
Beglaubigte Übersetzung Ihrer französischen Geburtsurkunde oder Eheurkunde
Für eine Eheschließung, eine Einbürgerung oder andere Behördengänge werden häufig Personenstandsurkunden benötigt. Wir übersetzen beispielsweise:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Ledigkeitsbescheinigungen und Ehefähigkeitszeugnisse
- Auszüge aus Personenstandsregistern
- Melde- und Wohnsitzbescheinigungen
- Bescheinigungen über Namensänderungen
Bitte senden Sie uns nach Möglichkeit auch das Merkblatt oder die Unterlagenliste der Stelle, bei der Sie Ihre Dokumente einreichen möchten.
Beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen und Abschlüssen
Sie möchten Ihren französischsprachigen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen, ein Studium aufnehmen oder sich um eine Arbeitsstelle bewerben? Wir übersetzen unter anderem:
- Schulzeugnisse und Schulabschlüsse
- Ausbildungszeugnisse und Berufsabschlüsse
- Hochschulabschlüsse und Diplome
- Notenübersichten und Studiennachweise
- Studienbescheinigungen
- Praktikumsnachweise
- Arbeitszeugnisse
- Fort- und Weiterbildungsnachweise
Wenn Sie bereits eine Liste Ihrer Anerkennungsstelle oder Hochschule erhalten haben, senden Sie uns diese gern mit. So sehen wir, welche Unterlagen Sie übersetzen lassen möchten.
Weitere persönliche Dokumente auf Französisch
Neben Personenstandsurkunden und Zeugnissen übersetzen wir beispielsweise:
- Führungszeugnisse
- Führerscheine
- einfache behördliche Bescheinigungen
- Nachweise über Wohnsitz oder Aufenthalt
Sie sind unsicher, ob Ihr Dokument dazugehört? Senden Sie es uns einfach per E-Mail. Wir prüfen Ihre Anfrage und geben Ihnen Bescheid.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung wird auch bestätigte, bescheinigte oder amtliche Übersetzung genannt. Bei ihr bestätigt eine für die betreffende Sprache ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzerin beziehungsweise ein entsprechend qualifizierter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Eine solche Übersetzung kann beispielsweise für ein Standesamt, eine Anerkennungsstelle oder eine Hochschule benötigt werden.
Benötige ich eine Apostille?
Ob Ihre Unterlagen vor der Übersetzung eine Apostille oder eine andere Beglaubigung benötigen, hängt unter anderem von der Art des Dokuments und dem Verwendungszweck ab.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, lesen Sie mehr über meine Beratung zu Apostille und Legalisation.
So erhalten Sie Ihr Angebot
Senden Sie uns für ein unverbindliches Angebot bitte:
- Einen gut lesbaren Scan oder ein PDF Ihrer vollständigen Unterlagen, einschließlich beschrifteter Rückseiten.
- Die Angabe, wofür und bei welcher Stelle Sie die Übersetzung benötigen.
- Ihren gewünschten Fertigstellungstermin.
- Falls vorhanden: das Merkblatt oder die Unterlagenliste der zuständigen Stelle.
Wir prüfen Ihre Anfrage und teilen Ihnen den Preis, die Bearbeitungszeit und die mögliche Form der Ausfertigung mit.
Senden Sie Ihre Unterlagen an post@sarah-schneider.eu. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
