Beglaubigte Übersetzungen für Spanien – Deutsch ins Spanische
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer deutschen Dokumente für Spanien? Zum Beispiel für eine spanische Behörde, ein Notariat, ein Gericht, eine Bank oder ein Unternehmen?
Als vom spanischen Außenministerium ernannte Traductora Jurada für Deutsch und Spanisch fertige ich beglaubigte Übersetzungen aus dem Deutschen ins Spanische an. Meine Übersetzungen tragen meinen spanischen Bestätigungsvermerk und mein MAEC-Siegel. Auf Wunsch erhalten Sie die Übersetzung als elektronisch signiertes PDF mit meinem persönlichen FNMT-Zertifikat.
Ich unterstütze Privatpersonen, Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien und Notariate bei der Vorbereitung ihrer Unterlagen für die Vorlage in Spanien.
Ihre Vorteile: schneller und günstiger, da keine Apostille & kein Versand
Der größte Vorteil ist dabei, dass meine Übersetzungen zur Vorlage in Spanien nicht mehr apostilliert werden müssen. Das spart unter Umständen viel Zeit (8-10 Werktage bei Gericht) und Geld (25€-40€ pro Urkunde, je nach Bundesland). Dies bezieht sich jedoch nur auf die Apostille für die Übersetzung, nicht auf die Apostille für Ihr Original, die mit übersetzt werden muss.
Ein weiterer, großer Vorteil ist, dass MAEC-zertifizierte Übersetzungen mit FNMT-Signatur (spanische Münzprägeanstalt) in Spanien digital eingereicht werden können – das spart lange Postwege und teure Versandkosten.
Welche Dokumente übersetze ich für Spanien?
Personenstandsurkunden und Familienangelegenheiten
Für eine Eheschließung, eine Eintragung im spanischen Personenstandsregister oder andere Familienangelegenheiten übersetze ich unter anderem:
- Geburts- und Eheurkunden
- Ehefähigkeitszeugnisse und Ledigkeitsbescheinigungen
- Scheidungsurteile und Rechtskraftbescheinigungen
- Sterbeurkunden
- Melde- und Wohnsitzbescheinigungen
- Urkunden und gerichtliche Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht
Auch bei Fragen zur Vorbereitung Ihrer Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland helfe ich Ihnen gern weiter.
Erbschaften und Immobilien in Spanien
Bei einer Erbschaft oder einem Immobiliengeschäft in Spanien werden häufig deutsche Urkunden und notarielle Unterlagen benötigt. Ich übersetze beispielsweise:
- Testamente und Erbscheine
- Europäische Nachlasszeugnisse
- Erbschaftsannahmen und Ausschlagungserklärungen
- notarielle Vollmachten
- Kaufverträge und andere notarielle Urkunden
- Grundbuchauszüge und Eigentumsnachweise
- Unterlagen zur Finanzierung oder Hypothek
Mehr Informationen finden Sie in meinem Beitrag zu Immobilienunterlagen für Spanien und Lateinamerika.
Unterlagen für Unternehmen, Kanzleien und Notariate
Für Unternehmen und ihre rechtlichen Berater übersetze ich insbesondere:
- Handelsregisterauszüge und Registerbescheinigungen
- Gesellschaftsverträge und Satzungen
- Gründungsurkunden und Gesellschafterbeschlüsse
- Bestellungen und Abberufungen von Geschäftsführern
- notarielle Vollmachten und Vertretungsnachweise
- Verträge und Unterlagen zu Unternehmensgründungen
- steuerliche und behördliche Bescheinigungen
Ich bin auf juristische Fachübersetzungen zwischen Deutschland und Spanien spezialisiert. Dabei berücksichtige ich die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsordnungen und die Terminologie des jeweiligen Dokuments.
Weitere Informationen: Übersetzung von Handelsregisterauszügen und Unterlagen zur Unternehmensgründung.
Abschlüsse und berufliche Qualifikationen
Sie möchten in Spanien studieren, arbeiten oder Ihre deutsche Berufsqualifikation anerkennen lassen? Ich übersetze unter anderem:
- Schul- und Hochschulabschlüsse
- Diplome und Prüfungszeugnisse
- Notenübersichten und Studiennachweise
- Ausbildungs- und Weiterbildungsnachweise
- Approbationen und Berufszulassungen
- Facharzt- und Kammerbescheinigungen
- Arbeitszeugnisse und Praktikumsnachweise
- Führungszeugnisse und weitere für das Verfahren angeforderte Unterlagen
Senden Sie mir für Ihre Anfrage gern auch die Unterlagenliste der spanischen Stelle.
Digitale beglaubigte Übersetzung mit FNMT-Signatur
Für die Vorlage in Spanien können Sie Ihre beglaubigte Übersetzung auf Wunsch als elektronisch signiertes PDF erhalten. Ich signiere die Übersetzung mit meinem persönlichen Zertifikat der spanischen FNMT.
Die elektronische Signatur ist Bestandteil der PDF-Datei und kann digital überprüft werden. Bitte reichen Sie die Datei daher digital ein und drucken Sie sie nicht aus, wenn eine elektronisch signierte Übersetzung verlangt wird.
Mehr zur digital signierten Übersetzung für die spanische Botschaft in Berlin.
Benötige ich für meine Unterlagen eine Apostille?
Ob Ihre deutsche Ausgangsurkunde eine Apostille oder eine andere Beglaubigung benötigt, hängt unter anderem von der Art der Urkunde und ihrem Verwendungszweck ab. Die Beglaubigung der Ausgangsurkunde ist dabei von der beglaubigten Übersetzung zu unterscheiden.
Als in Spanien ernannte Traductora Jurada fertige ich die Übersetzung unmittelbar für die Vorlage in Spanien an. Wenn Sie Fragen zur Vorbereitung Ihrer Dokumente haben, berate ich Sie gern zu Apostille und Legalisation.
So erhalten Sie Ihr Angebot
- Senden Sie mir Ihre vollständigen Unterlagen als gut lesbaren Scan per E-Mail. Bitte denken Sie auch an Rückseiten, Anlagen und vorhandene Apostillen.
- Teilen Sie mir mit, wofür und bei welcher Stelle in Spanien Sie die Übersetzung benötigen und bis wann Sie sie brauchen.
- Ich prüfe Ihre Anfrage und erstelle Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Ihre Unterlagen behandle ich vertraulich.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für Spanien? Dann senden Sie mir Ihre Dokumente und Ihre Fragen an post@sarah-schneider.eu.
