Beglaubigte Übersetzungen von Handelsregisterauszügen aus dem Spanischen ins Deutsche
Als gerichtlich ermächtigte Übersetzerin fertige ich Ihnen gern eine beglaubigte Übersetzung (auch genannt amtliche Übersetzung) von Ihrem spanischsprachigen Handelsregisterauszug (HR-Auszug) ins Deutsche an. Auf Spanisch heißt dieses Dokument Información Mercantil interactiva oder Información General Mercantil,. Es wird ausgestellt von den Registradores de España. Es kann auch auch Extracto del Registro Mercantil oder Certificado del Registro Mercantil heißen, je nachdem, welche Version Sie vorliegen haben. In diesem Zusammenhang übersetze ich auch Ernennungen von Verwaltern oder Geschäftsführern (Cese y nombramiento) und notarielle Urkunden jeder Art. Übersetzt werden müssen oft auch Eintragungen in Registern, Auszüge aus Registern verschiedener Art und vieles mehr.
Beglaubigte Übersetzung eines Handelsregisterauszugs Deutsch > Spanisch
Auch mit einer beglaubigten Übersetzung ins Spanische, zum Beispiel eines Handelsregisterauszugs, einer Gesellschafterliste, eines Auszugs aus dem Transparenzregister oder des Nachweises über die Steueridentifikationsnummer, helfe ich Ihnen gerne weiter. Da die Unterlagen dabei im Ausland vorgelegt werden, gilt hier einiges zu beachten.
1. Einholung des Handelsregisterauszugs
Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können den amtlichen Handelsregisterauszug (oder auch die Gesellschafterliste) vor Ort bei der zuständigen Registerbehörde gegen eine Gebühr beantragen (schriftlich oder persönlich). In Berlin ist beispielsweise das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zuständig. WICHTIG: Bestellen Sie für die Vorlage im Ausland immer einen beglaubigten / amtlichen HR-Auszug mit Apostille/Legalisation (mehr dazu hier).
Der Auszug kann auch online (Registerportal | Startseite (handelsregister.de) abgerufen werden. Diesen Abruf beglaubigt gewöhnlich der Notar in einer Niederschrift. WICHTIG: Bitten Sie den Notar immer, eine Apostille zur Beglaubigung seiner Unterschrift einzuholen, sonst wird das Dokument im Ausland nicht anerkannt!
Auch den Transparenzregisterauszug holt der Notar online über den Bundesanzeiger für Sie ein und erstellt eine Abschrift. Auch hier muss wieder die Unterschrift des Notars mit einer Apostille beglaubigt werden. Bitten Sie den Notar direkt, dies in die Wege zu leiten.
Eine Bestätigung über die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (beispielsweise über die Online-Abfrage). Die beglaubigte Abschrift kann auch hier wieder der Notar ausstellen – und mit einer Apostille versehen.
2. Beglaubigte Übersetzung des HR-Auszugs in die spanische Sprache
Für die beglaubigte Übersetzung scannen Sie uns den HR-Auszug mit Apostille / Legalisation ein und senden ihn uns per E-Mail zu. Das Original benötigen wir nicht, jedoch benötigen wir zwingend die Apostille/Legalisation. Scannen Sie dabei alle Seiten ein, auf denen sich Text und Stempel befinden, ggf. auch die Rückseiten.
Außerdem müssen wir wissen, in welchem Land die Übersetzung vorgelegt werden soll.
Ist das Zielland Spanien, wird Ihre Übersetzung von einer in Spanien durch das dortige Außenministerium vereidigten Übersetzerin beglaubigt. Das hat zwei Vorteile: 1. Sie benötigen für die Übersetzung keine weitere Apostille mehr, da sie so in Spanien direkt gültig ist. 2. Sie haben die Möglichkeit, eine Version mit qualifizierter elektronischer Signatur zu erwerben, die in Spanien von den meisten Stellen angenommen wird und sparen sich den – teilweise unsicheren – Postweg der Unterlagen auf Papier.
Ist das Zielland ein spanischsprachiges Drittland, zum Beispiel in Lateinamerika, muss auch für die Unterschrift des Übersetzers eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) eingeholt werden. Diese Überbeglaubigung stellt das Landgericht aus, das mich ermächtigt hat. Gern organisiere ich das für Sie. Manchmal ist auch notariell beglaubigte Übersetzung nötig. Dann besteht die Möglichkeit, dass ich meine Unterschrift direkt beim Notar leiste (mehr zu diesen beiden Fällen hier).
Angebot für die beglaubigte Übersetzung eines HR-Auszugs Spanisch < > Deutsch einholen
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug beglaubigt aus dem Spanischen oder in das Spanische übersetzen lassen möchten (vereidigte Übersetzung), lassen Sie mir einen Scan aller Seiten, inklusive Apostille/Legalisation, per E-Mail zukommen und ich erstelle Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Angebot. Ihre Unterlagen behandle ich selbstverständlich vertraulich. Bei Übersetzungen ins Spanische teilen Sie mir außerdem bitte mit, in welchem Land Sie die Übersetzung vorlegen möchten.
Ich freue mich auf Ihre E-Mail.
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