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Schlagwörter: Anerkennung als Arzt / Anerkennung als Ärztin / Ankerkennung Abschluss Medizin / Anerkennung Chirurg / Anerkennung Internist / Anerkennung Zahnarzt / Anerkennung Facharzt / Anerkennung Tierarzt
Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bereich Medizin
Eine Anerkennung eines ausländischen Abschlusses im Bereich Medizin, beispielsweise zum Erhalt einer Zulassung als Arzt, kann kompliziert sein. Besonders wenn der Abschluss nicht in Europa, sondern in Lateinamerika erworben wurde.
Welche spanischsprachigen Abschlüsse im Bereich Medizin / als Arzt gibt es?
Abschlüsse, bei denen Sie ggf. eine Anerkennung beantragen können und für die Sie dann eine beglaubigte Übersetzung / amtliche Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer oder vereidigten Dolmetscher benötigen, sind:
- Graduado en Medicina (Spanien)
- Graduado en Odontología (Spanien)
- Licenciado en Medicina (Spanien, Bolivien, Chile Costa Rica, Mexiko)
- Licenciado en Medicina y Cirugía (Bolivien, Costa Rica)
- Magister en Medicina (Chile)
- Licenciado en Biomedicina (Mexiko)
- Licenciado en Medicina Veterinaria (Bolivien, Chile)
- Médico Veterenario (Argentinien, Chile, Costa Rica, Guatemala, Kolumbien, Peru, Venezuela)
- Bachiller en Medicina (Peru)
- Doctor en Medicina / Doctor en Medicina y Cirjugía (Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Kuba, Panama, Uruguay, Honduras, Nicaragua, Paraguay, Ecuador)
- Doctor en Medicina Interna (Argentinien)
- Título Profesional Médico Cirujano (Chile, Kolumbien, Paraguay, Peru)
- Título Profesional Médico Cirujano y Partero (Mexiko)
- Título Profesional Médico (Argentinien, Bolivien, Ecuador, Kolumbien)
- Título Profesional Médico-Cirujano (Bolivien, Mexiko, Venezuela)
Weitere Informationen zu den Besonderheiten der Übersetzung von Abschlüssen, meinem Spezialgebiet, finden Sie hier.
Darf ich mit meinem Abschluss in Deutschland arbeiten?
Der Beruf „Arzt/Ärztin“ ist in Deutschland ein reglementierter Beruf. Das bedeutet, ohne Anerkennung und Zulassung darf man den Beruf nicht ausüben. Die Seite „Anerkennung in Deutschland“ schreibt dazu (Zitat):
„Arzt/Ärztin
Für die Arbeit als Ärztin oder Arzt in Deutschland brauchen Sie eine staatliche Zulassung: die sogenannte Approbation. Die Approbation ist eine uneingeschränkte Berufserlaubnis. Sie brauchen die Approbation unbedingt, wenn Sie in Deutschland eine ärztliche Tätigkeit in einer Klinik ausüben wollen oder sich mit einer eigenen Praxis niederlassen wollen. Genaue Informationen zu der Erteilung der Approbation und Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation finden Sie unter „Arzt/Ärztin“.
Sie haben im Ausland eine zusätzliche medizinische Spezialisierung und eine Qualifikation als Fachärztin oder Facharzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung dieser Fachbezeichnung beantragen. Wählen Sie Ihre Spezialisierung unter „Fachärztin/Facharzt“ aus und lesen Sie detaillierte Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren.
Bitte beachten Sie: Für die Anerkennung Ihrer Fachbezeichnung brauchen Sie bereits die Approbation als Ärztin oder Arzt.“
Welche Stellen sind für die Anerkennung zuständig?
Die für die Anerkennung zuständige Stelle, das heißt, die Stelle, bei der Sie auch die beglaubigten Übersetzungen und beglaubigten Kopien vorlegen, finden Sie hier: www.anerkennung-in-deutschland.de
Auf dieser Seite finden Sie auch die zuständige Stelle für die Anerkennung, bei der Sie den Antrag einreichen. Diese Stelle gibt Ihnen in der Regel eine Liste mit allen Unterlagen, die Sie einreichen müssen. Von diesen originalen Unterlagen müssen Sie gewöhnlich eine beglaubigte Kopie (was ist das genau?) einreichen. Die beglaubigte Kopie erhalten Sie, indem Sie bei einem Notar oder einem Amt (z. B. Bürgeramt) Ihr Original vorlegen. Lassen Sie die Kopie möglichst in Deutschland anfertigen.
Anschließend benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung oder amtliche Übersetzung (was ist das genau?) der originalen Unterlagen von Spanisch nach Deutsch. Diese Übersetzung sollten Sie, wie auch auf der Seite „Anerkennung in Deutschland“ empfohlen, unbedingt von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher, zum Beispiel von mir, anfertigen lassen. Übersetzungen von Übersetzern im Ausland werden meist nicht anerkannt.
Welche Unterlagen müssen für die Anerkennung beglaubigt übersetzt werden?
Die Unterlagen, für die gewöhnlich eine beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch für die Anerkennung als Arzt erforderlich ist, sind:
- Hochschulabschluss / Diplom / Abschluss / Abschlussurkunde / Abschlusszertifikat im Bereich Medizin
- der Berufstitel, Berufslizenz (título profesional, licencia profesional) oder die Zulassung/Approbation, also die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs im Heimatland
- Notenspiegel / Zeugnis der Universität mit allen Fächern und Noten (Certificado de Estudios, Certificado académico, Certificado analítico…)
- der Lehrplan / Curriculum des Studiengangs
- Praktikumsbescheinigung, Bescheinigung über praktisches Jahr, Bescheinigung über Sozialdienst
- Certificate of Good Standing
- polizeiliches Führungszeugnis (certifcado de antecedentes penales / Informe de no antecedentes penales / certificación de antecedentes penales / certificación de antecedentes judiciales / certificado negativo de antecedentes penales)
- Bescheinigung der Ärztekammer über die Zugehörigkeit (certificado del Colegio de Médicos / organización médica colegial / asociación de médicos / cámara de médicos)
- Eintragung in das Register der Gesundheitsdienstleister (z.B. in Chile: certificado de inscripción en el registro nacional de prestadores individuales de salud, Superintendencia de Salud)
- manchmal die Geburtsurkunde (certificado de nacimiento) oder die Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento, la “Anmeldung”)
Oft sind die Unterlagen mit einer Apostille versehen, die meist mit übersetzt werden muss. Insbesondere, wenn sie ausschließlich auf Spanisch und nicht dreisprachig verfasst ist.
Was muss ich bei der Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung meiner Unterlagen beachten?
Die zuständige Stelle gibt Ihnen gewöhnlich ein Merkblatt (Beispiel: Brandenburg), auf dem die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen enthalten sind. Dieses Blatt können Sie mir direkt bei der Angebotsanforderung mitschicken. Grundsätzlich gilt für die Anerkennung medizinischer Berufe jedoch folgendes zu beachten:
- Alle Dokumente müssen apostilliert sein. Die Apostille muss mit übersetzt werden.
- Die Übersetzung muss entweder vom Original oder von der beglaubigten Kopie angefertigt werden.
Sie müssen also zuerst alle Unterlagen in Ihrem Heimatland apostillieren oder legalisieren lassen. Dann müssen Sie eine beglaubigte (notarielle) Kopie von allen apostillierten Dokumenten anfertigen lassen (am besten beim Notar in Ihren Heimatland oder in Deutschland). Diese beglaubigte Kopie senden Sie uns per Post, und auf der Grundlage der notariellen Kopie fertigen wir Ihre Übersetzungen an.
Wenn die zuständige Stelle Sie um eine beglaubigte Kopie der Übersetzung bittet, können Sie bei uns einfach ein weiteres Exemplar bestellen, da die Stelle meist eines einbehält.
Ich begleite Sie gern
Ich habe mich auf Übersetzungen im Bereich des Bildungswesens spezialisiert. Insbesondere bin ich mit dem Anerkennungsverfahren für Ärzte aus lateinamerikanischen Ländern wie Chile, Mexiko und Venezuela vertraut und habe viel Erfahrung in diesem Bereich sammeln können. Ich helfe Ihnen bei der Kommunikation mit der zuständigen Stelle, setze Anschreiben für Sie auf, rufe bei der Stelle an oder helfe Ihnen, die Anforderungen zu verstehen und die Liste der erforderlichen Dokumente abzuarbeiten. Und wenn es einmal sehr eilig ist, versende ich meine beglaubigten Übersetzungen auch direkt an die für die Anerkennung zuständige Stelle. Ich begleite Sie also gern durch das gesamte Verfahren.
Angebot für die amtliche Übersetzung meiner Unterlagen für die Anerkennung einholen
Sollten Sie gerne ein unverbindliches Angebot für die beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch Ihrer Unterlagen für die Anerkennung als Arzt in Deutschland einholen möchten, senden Sie mir gerne Ihre Dokumente eingescannt per Mail (siehe Datenschutzerklärung) zu. Ich lasse Ihnen ein schriftliches Angebot zukommen, dass Sie ggf. auch bei einer Stelle wie dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zur Erstattung vorlegen können.
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
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