Traducción escritura

Vereidigter Dolmetscher oder beeidigter Übersetzer?

Wie finde ich einen qualifizierten vereidigten Dolmetscher oder beeidigten Übersetzer? Und was ist eigentlich der Unterschied?

Bisweilen kommen Kunden auf mich zu, die zur Anmeldung der Eheschließung vom Standesamt ein Merkblatt erhalten haben, auf dem steht, dass sie sich für die beglaubigte Übersetzung Spanisch > Deutsch (dort ab und an genannt vereidigte Übersetzung) einen beeidigten oder vereidigten Dolmetscher suchen müssten. Das ist so nicht ganz korrekt, denn längst nicht jeder Dolmetscher übersetzt auch. Daneben gibt die gerichtlich ermächtigten Übersetzer, die sich hauptberuflich um beglaubigte oder amtliche Übersetzungen kümmern. Wenn das Standesamt Ihnen also empfohlen hat, Ihre Unterlagen bei einem Dolmetscher übersetzen zu lassen, ist eigentlich ein beeidigter, ermächtigter oder vereidigter Übersetzer gemeint (der natürlich gleichzeitig Dolmetscher sein kann aber nicht muss).

Andersherum erreichen mich oft Kundenanfragen, beispielsweise per E-Mail, in denen die Kunden angeben, einen vereidigten Übersetzer für Spanisch zu suchen. Auf mein Nachfragen, um was es sich genau handelt, stellt sich dabei oft heraus, dass es sich z.B. um einen Termin beim Notar oder beim Standesamt handelt. In diesen Fällen benötigt der Kunde strenggenommen keinen Spanisch-Übersetzer, sondern einen Spanisch-Dolmetscher.

Worin liegt also genau der Unterschied?

Ganz knapp zusammengefasst: Der Übersetzer arbeitet schriftlich, der Dolmetscher mündlich.

Der Übersetzer überträgt ein Schriftstück aus einer Quellsprache in eine Zielsprache. Ist er vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer oder ermächtigter Übersetzer, kann er dann auch die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigen. Dabei handelt es sich dann um eine bestätigte Übersetzung, im Volksmund auch beglaubigte Übersetzung und in der Amtssprache amtliche Übersetzung genannt. Diese Übersetzungen können, wie beschrieben, gerichtlich ermächtigte, vereidigte oder beeidigte Übersetzer anfertigen. Die Bezeichnung variiert nach Bundesland. Die angefertigten Übersetzungen sind jedoch bundesweit gültig. Da der Übersetzer schriftlich arbeitet, ist seine Arbeit nicht ortsgebunden. Er kann Dokumente per E-Mail erhalten, sie übersetzen und bestätigen, und die Unterlagen anschließend zunächst eingescannt und dann im Original per Post an den Kunden senden.

Der Dolmetscher begleitet Kunden beispielsweise zum Termin beim Notar, zum Standesamt zur Eheschließung oder zur Gerichtsverhandlung. Er überträgt dabei mündlich aus einer Sprache in die andere, was der Notar, Standesbeamte oder Richter sagt. Oft überträgt er dabei bilateral, das heißt, in beide Sprachrichtungen, also zum Beispiel von Spanisch nach Deutsch und umgekehrt. Die Arbeit eines Dolmetschers ist damit also, im Gegensatz zu der eines Übersetzers, meist ortsgebunden (Ausnahme Telefondolmetschen). Dolmetscher sind gewöhnlich durch ein Gericht allgemein beeidigt, allgemein vereidigt oder öffentlich bestellt. Auch hier variiert die Bezeichnung nach Bundesland.

Viele Dolmetscher sind gleichzeitig als Übersetzer tätig und umgekehrt. Nicht alle Übersetzer sind jedoch automatisch als Dolmetscher ermächtigt. Ich selbst bin vom OLG Köln ermächtigte Übersetzerin für die spanische Sprache, bin aber nicht als Dolmetscherin tätig.

Wie finde ich einen geeigneten vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer für Spanisch?

Wenn Sie einen Übersetzer für Spanisch suchen, müssen Sie nicht zwangsläufig jemanden in Ihrer Nähe suchen. Sie können dem Übersetzer die Unterlagen per E-Mail oder auch per Post schicken. Für mich selbst sind Unterlagen per Mail am einfachsten zu bearbeiten. Das Original mit Stempel und Unterschrift erhalten Sie dann per Post (bei mir per Einschreiben).

Wenn Sie einen Dolmetscher für Spanisch suchen, sollten Sie hingegen darauf achten, jemanden in Ihrer Nähe zu finden. Dolmetscher berechnen verständlicherweise Anfahrts- und Abfahrtswege sowie die Zeit, die der Termin in Anspruch nimmt. Außerdem müssen Dolmetscher sich auf viele Termine vorbereiten, und auch das kostet Zeit. Notare und Gerichte sollten dem Dolmetscher daher vorab Unterlagen zum Fall zur Verfügung stellen. Ich selbst dolmetsche aktuell nur in Ausnahmefällen.

Sprachdienstleister im Internet finden

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen

Link zur Datenbank:

http://www.justiz-dolmetscher.de/

In dieser Datenbank sind so gut wie alle in Deutschland gerichtlich ermächtigten, beeidigten und vereidigten Dolmetscher und Übersetzer erfasst. In die Suchmaske können Daten wie die Sprachrichtung oder das Bundesland der Beeidigung eingegeben werden. Außerdem kann explizit nach Dolmetschern oder Übersetzern gesucht werden.

Manko der Seite: Meiner Erfahrung nach gibt es einige „Karteileichen„, das heißt, es sind Übersetzer und Dolmetscher aufgeführt, deren Ermächtigung oder Beeidigung zwar noch gültig ist, die jedoch ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben.

Suche in der Datenbank des BDÜ – Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer

Eine weitere gute Option ist die Suche in der Datenbank des Berufsverbands der Dolmetscher und Übersetzer. Die Berufsbezeichnungen des Dolmetschers und Übersetzers sind in Deutschland (leider) nicht geschützt. Das bedeutet, dass sich prinzipiell erst einmal jeder als Dolmetscher oder Übersetzer bezeichnen kann. Das ist insbesondere wichtig, wenn der Dolmetscher oder Übersetzer, den Sie suchen, nicht vereidigt oder ermächtigt sein muss. In diesem Fall ist eine Mitgliedschaft im BDÜ (oder auch in einem anderen einschlägigen Berufsverband) wie ein Qualitätssiegel. Der BDÜ prüft die Qualifikation aller seiner Mitglieder und nimmt nur Mitglieder auf, die über eine einschlägige Ausbildung, entsprechende Prüfungen oder Abschlüsse und/oder Berufserfahrung verfügen.

Der Link zur Suche über den BDÜ lautet wie folgt: https://suche.bdue.de/

Suche über den DVÜD – Deutscher Verband der freien Übersetzer und Dolmetscher e.V.

Dabei handelt es sich ebenfalls um einen Berufsverband. Über den Online-Auftritt finden Sie Übersetzer und Dolmetscher hier: https://sprachdienstleister.dvud.de/fuer-auftraggeber/alle-mitglieder/

Es gibt noch eine Reihe an weiterer Berufsverbände. Alle aufzuzählen würde hier den Rahmen sprengen.

Daneben ist natürlich die Suche über Google möglich. Ich empfehle jedoch, dabei einen freiberuflichen Übersetzer direkt zu beauftragen, anstatt mich an eine Agentur zu wenden. Mit dem Freiberufler haben Sie persönlich Kontakt anstatt mit einem Projektmanager oder einem Sekretariat. Sie können Fragen direkt klären, und auch der Übersetzer kann Rückfragen mit Ihnen besprechen. Daneben kommt so der Preis, den Sie für die Übersetzung zahlen, vollständig beim Übersetzer an und wird nicht durch die Kommission der Agentur wesentlich geschmälert. Dabei handelt es sich natürlich um mein persönliches Empfinden. In Ihrem besonderen Fall kann es natürlich sein, dass die Arbeit mit einer Agentur Vorteile mit sich bringt, die ein Freiberufler nicht bieten kann.

Über die Google-Suche „Orte“ finden Sie auch jemanden in Ihrer Nähe, sollte Ihnen das wichtig sein.

Sollten Sie einen Dolmetscher oder Übersetzer für eine Sprachrichtung suchen, die ich nicht bediene, helfe ich Ihnen auch gern bei der Suche oder empfehle Ihnen eine/n Kollegen/in.

Für bestätigte Übersetzungen („beglaubigte Übersetzungen“/ amtliche Übersetzungen) in den Sprachrichtungen Spanisch <>Deutsch stehe ich Ihnen gern unter post@sarah-schneider.eu zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen, die Sie bei mir beauftragen können, erhalten Sie hier.

Allgemeine Erläuterungen zu beglaubigten Übersetzungen finden Sie hier.

Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.










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